Informationen für Interessierte mit einer Schwerbehinderung
STUDIUM UND AUSBILDUNG BEIM OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG
Wir, das Oberlandesgericht Braunschweig, suchen jedes Jahr nach geeigneten Nachwuchskräften und freuen uns über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen.
Folgendes bieten wir als Arbeitgeber unseren schwerbehinderten Beschäftigten:
· Wir sind ein sicherer Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.
· Vorurteile und Benachteiligungen haben bei uns keinen Platz.
· Barrierefreiheit ist bei uns grundlegendes Ziel und bei allen Vorhaben präsent.
· Wir bieten moderne und ergonomische Arbeitsplätze sowie flexible Arbeitszeitmodelle.
· Schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Beschäftigte haben die gleichen Aufstiegschancen.
Allgemeine Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren können Sie den folgenden Seiten entnehmen:
Sie möchten Justizfachwirt/in (m/w/d) werden? | Oberlandesgericht Braunschweig (niedersachsen.de)
Bewerbungsverfahren
Bewerber/innen mit einer Schwerbehinderung oder Bewerber/innen, die diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden beim Oberlandesgericht Braunschweig bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Die Angabe der Schwerbehinderung in der Bewerbung ist freiwillig. Sofern Sie Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben, fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder des Nachweises über die Gleichstellung bei.
Auswahlverfahren
Zur weiteren Prüfung Ihrer Eignung laden wir Sie zu einem Test ein. Der Eignungstest wird online durchgeführt, so dass Sie diesen an Ihrem PC bzw. Notebook in vertrauter Umgebung durchführen können. Die Anreise nach Braunschweig ist hierfür nicht erforderlich. Der Eignungstest ist weitestgehend barrierefrei gestaltet, so dass Sie z.B. auch mit einer Sehbehinderung am Eignungstest teilnehmen können. Für die Bearbeitung der Aufgaben im Eignungstest steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Auf Antrag kann eine Zeitverlängerung bewilligt werden. Bitte beantragen Sie eine Zeitverlängerung, bevor Sie den Eignungstest beginnen. Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung Probleme haben, können Sie Entsprechendes anzeigen.
Bewerber/innen mit einer Schwerbehinderung werden nach einem Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses Auswahlgespräch dient der Feststellung, ob Sie über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügen, wie z.B. Belastbarkeit sowie Team- und Kontaktfähigkeit. Die Schwerbehindertenvertretung wird ebenfalls an dem Auswahlgespräch teilnehmen.
Wenn Sie bei der Kommunikation Unterstützung benötigen (z.B. Gebärdendolmetscher, technische Hilfsmittel) sollten Sie dies vor dem Termin mit uns besprechen.
Einstellungsverfahren
Nach erfolgreicher Absolvierung des Auswahlverfahrens werden die weiteren Einstellungsvoraussetzungen geprüft, insbesondere auch, ob Sie gesundheitlich geeignet sind. Die Feststellung erfolgt durch einen Amtsarzt. Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt, so dass das Gutachten des Amtsarztes auch bei Menschen mit Behinderung meist positiv ausfällt.
Studium und Ausbildung
Während des Studiums und der Ausbildung können Sie für Prüfungen Nachteilsausgleiche beantragen. In Frage kommen z.B. technische Hilfsmittel oder Zeitverlängerungen und Pausen. Da das Verfahren zur Bewilligung etwas Zeit in Anspruch nimmt und unterschiedliche Stellen beteiligt werden müssen, sollten Sie einen solchen Antrag rechtzeitig stellen, am besten gleich zu Beginn des Studiums oder der Ausbildung. Die Lehrgangsleitungen und die Schwerbehindertenvertretung geben Ihnen gerne weitere Informationen und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich waren.
Ansprechpartnerin für weitere Fragen:
Frau Fahldieck (Schwerbehindertenvertretung, Telefon: 0531 488 - 2082)