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Aktuelle Stellenausschreibungen

Niedersächsische Rechtspflege 7/2024


Für folgende Stellen für Notarinnen und Notare wird Bewerbungen bis zum 31. Oktober 2024 entgegengesehen:

Landgerichtsbezirk Braunschweig

9 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Braunschweig

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld

6 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Goslar

3 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Helmstedt

9 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Salzgitter

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Seesen

5 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Wolfenbüttel

8 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Wolfsburg

Landgerichtsbezirk Göttingen

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Duderstadt

3 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Einbeck

9 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Göttingen

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Herzberg

6 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Northeim

3 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Osterode

Hinweise zu den Stellenausschreibungen:

Für die Bewerbung soll der auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte erhältliche Bewerbungsvordruck, Stand: Juli 2024, verwendet werden. Die Bewerbungsunterlagen sind – auch bei mehrfacher oder wiederholter Bewerbung – vollständig beizufügen.

Wegen der Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens wird auf die §§ 4 bis 7 AVNot verwiesen.

Vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 4a Abs. 2 BNotO nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sind, es sei denn, dass gemäß § 4a Abs. 3 BNotO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden ist (vgl. auch § 4 Abs. 1 AVNot).

Die Bewerberinnen und Bewerber können den Nachweis, dass sie mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut sind, auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist erbringen.

Die übrigen Voraussetzungen für die persönliche und die fachliche Eignung müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Die für die Auswahl unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern maßgebenden Leistungen müssen zu diesem Zeitpunkt erbracht sein. Bescheinigungen und sonstige Unterlagen, die dem Nachweis der Eignung oder der für die Auswahl maßgebenden Leistungen dienen, müssen vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist bei dem Oberlandesgericht eingehen. Liegen diese Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, werden sie berücksichtigt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber deren Vorlage vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist angekündigt hat.

Insbesondere muss auch der Antrag nach § 5b Abs. 2 Satz 2 BNotO auf Anrechnung von Unterbrechungen oder Einschränkungen wegen einer Schwangerschaft oder wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (§ 7 Abs. 3 PflegeZG) auf die Tätigkeit nach § 5b Abs. 1 Nr. 1 BNotO unter Beifügung der entsprechenden Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist gestellt werden.

Zum Nachweis der Voraussetzungen des § 5b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNotO (allgemeine und örtliche Wartezeit) ist der Bewerbung eine von der Bewerberin oder dem Bewerber eigenhändig unterschriebene Erklärung beizufügen, in der die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt im Sinne des § 5b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNotO, auch in Verbindung mit § 5b Abs. 2 BNotO, im Einzelnen dargelegt wird. Die Richtigkeit dieser Angaben muss von der Bewerberin oder dem Bewerber anwaltlich versichert werden. Daneben ist ein Nachweis über die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer vorzulegen (§ 5 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Buchst. c AVNot).

Gemäß § 6 Abs. 1a Satz 2 AVNot ist für das Kalenderjahr 2024 ein Nachweis über die Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO nicht erforderlich.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass § 6 Abs. 1a Satz 2 AVNot aber nicht von der Pflicht befreit, in künftigen Bewerbungsverfahren die jährliche Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen auch für das Kalenderjahr 2024 nachzuweisen.
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