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Sie möchten Justizfachwirt/in (m/w/d) werden?


Wir suchen jährlich nach zukünftigen Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten (m/w/d).

Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen werden bis zum 31. Januar entgegengenommen.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Zulassungsvoraussetzungen


Sie können zur Ausbildung als Justizfachwirt/in zugelassen werden, wenn Sie unter anderem


- eine Realschule erfolgreich besucht haben oder

- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder

- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben

- das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich)

- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG besitzen.


Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.


Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.


Mit einer Schwerbehinderung werden Sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.


Bewerbungsunterlagen:


Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:


- ein Bewerbungsanschreiben

- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)

- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses

- ggfs. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung

- ggfs. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

- das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen

- das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test


Sofern Sie als Bundeswehrangehöriger einen Eingliederungsschein bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.


Bewerbungsform:


Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:

https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=001053de&dbv3_man=JUV


Bitte planen Sie für die Eingabe Ihrer Daten circa 45 Minuten ein.


Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.


Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an die folgende Adresse übersenden:

OLGBS-Bewerbungen-Justizfachwirt@justiz.niedersachsen.de


Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.

Sofern Sie sich lieber schriftlich per Post bewerben möchten, lautet unsere Anschrift:


Oberlandesgericht Braunschweig

- Der Präsident -

Bohlweg 38

38100 Braunschweig


Auswahlverfahren


Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Gewissenhaftigkeit, Rechtschreibung, Mathematik, Wortschatz und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht Braunschweig in Form eines Einzelinterviews stattfindet (Dauer: circa 60 Minuten).


Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.


Mehrfachbewerbungen


In Absprache mit den Oberlandesgerichten Celle und Oldenburg bitte ich Sie, mir umgehend mitzuteilen, bei welchen Gerichten in Niedersachsen Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht soll dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz wird im Land Niedersachsen weitestgehend einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist.


Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung werde ich dem Oberlandesgericht Celle bzw. Oldenburg mitteilen.


Aus diesem Grund ist Ihrer Bewerbung auch das Formular bei Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen beizufügen


Haben Sie noch Fragen?


Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin Frau Hager (Telefon 0531 488-2402) wenden.


Allgemeine Informationen über den Beruf der/des Justizfachwirt/in (m/w/d) finden Sie hier.

Beratungsangebot


Gern beraten wir Sie auch telefonisch, per Videochat oder persönlich im Oberlandesgericht über die unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz.


Einen Beratungstermin können Sie über das folgende Formular vereinbaren

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Weitere Informationen über freie Stellen und Ausbildungsplatzangebote beim Land Niedersachsen finden Sie hier:

Hinweise zur Datenverarbeitung - Bewerberinformation für das Einstellungsverfahren

  Hinweise zur Datenverarbeitung Art. 13 DSGVO für das Einstellungsverfahren - nicht barrierefrei
(PDF, 0,04 MB)

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