Barrierefreiheit im Oberlandesgericht Braunschweig
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über das Gebäude des Oberlandesgerichts am Bohlweg 38 informieren und Ihnen den Zugang erleichtern.
Allgemeines
Das Oberlandesgericht Braunschweig befindet sich in der Innenstadt in Braunschweig.
Parkmöglichkeiten
In der Nähe des Oberlandesgerichts Braunschweig stehen mehrere barrierefreie Parkplätze der Stadt Braunschweig zur Verfügung.
(Nacht-) Briefkasten
Der (Nacht-) Briefkasten des Oberlandesgerichts ist barrierefrei erreichbar. Dieser befindet sich vor dem Haupteingang Bohlweg 38 auf dem Fußweg.
Zugang
Zu den Öffnungszeiten kann das Gebäude über den Haupteingang betreten werden. Dieser befindet sich am Bohlweg (nicht am Ruhfäutchenplatz) und ist über eine Treppe zugänglich.
Der barrierefreie Zugang befindet sich rechts vom Haupteingang (um die Ecke an der rechten Hausseite – Hagenscharrn) und ist über eine Klingel erreichbar. Sollten Sie Hilfe benötigen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Wachtmeisterei auch jederzeit gerne telefonisch (0531 488 2486) zur Verfügung.
Fahrstuhl
Mithilfe einer barrierefrei zugänglichen, rollstuhlgerechten Aufzugsanlage gelangen Sie vom Kellergeschoss bei Bedarf in jedes Geschoss des Gebäudes bis in das 3. OG (Dachgeschoss).
Barrierefreies WC
Das Oberlandesgericht verfügt über zwei entsprechend gekennzeichnete, barrierefreie WC‘s im Erdgeschoss (Raum 70f und Raum 92a). Ein WC befindet sich im Flur links neben dem Haupteingang.
Verständigung
Dokumente
Nach § 191a Abs. 1 GVG können Menschen mit einer Sehbehinderung oder Erblindung als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens verlangen, dass ihnen Schriftsätze und andere Dokumente des Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Dieses Recht steht ihnen zu, wenn sie von einer anderen Person beauftragt wurden, deren Rechte wahrzunehmen oder zu diesem Zweck bestellt worden sind.
Die Einzelheiten sind in der Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichkeitmachungsverordnung) geregelt.
Für die Zugänglichmachung werden keine Kosten erhoben.
Sofern Sie eine besondere Form der Zugänglichmachung wünschen, wie zum Beispiel in Brailleschrift, wenden Sie sich bitte rechtzeitig unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Geschäftsstelle.
Höranlage
Nach § 186 Abs. 1 GVG haben Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung die Wahl, sich in einer Verhandlung mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer sie unterstützenden Person zu verständigen.
In dem Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig steht eine mobile FM-Anlage zur Verfügung (Standort: Landgericht Göttingen), die bei Bedarf von allen Gerichten ausgeliehen werden kann. Außerdem besteht die Möglichkeit einen Gebärdendolmetscher hinzuzuziehen.
Sofern Sie die Anlage oder eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher zur Verständigung benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Geschäftsstelle.
Weitere Hinweise
Sofern Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen wenden Sie sich bitte an die Wachtmeisterei (Telefon 0531 488 2486).
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