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Barrierefreiheit im Oberlandesgericht Braunschweig

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über das Gebäude des Oberlandesgerichts am Bohlweg 38 informieren und Ihnen den Zugang erleichtern.

Allgemeines

Das Oberlandesgericht Braunschweig befindet sich in der Innenstadt in Braunschweig.


Parkmöglichkeiten

In der Nähe des Oberlandesgerichts Braunschweig stehen mehrere barrierefreie Parkplätze der Stadt Braunschweig zur Verfügung.


(Nacht-) Briefkasten

Der (Nacht-) Briefkasten des Oberlandesgerichts ist barrierefrei erreichbar. Dieser befindet sich vor dem Haupteingang Bohlweg 38 auf dem Fußweg.


Zugang

Zu den Öffnungszeiten kann das Gebäude über den Haupteingang betreten werden. Dieser befindet sich am Bohlweg (nicht am Ruhfäutchenplatz) und ist über eine Treppe zugänglich.

Der barrierefreie Zugang befindet sich rechts vom Haupteingang (um die Ecke an der rechten Hausseite – Hagenscharrn) und ist über eine Klingel erreichbar. Sollten Sie Hilfe benötigen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Wachtmeisterei auch jederzeit gerne telefonisch (0531 488 2486) zur Verfügung.

Foto des Haupteingangs mit Treppenstufen und des Tag- und Nachtbriefkastens
Haupteingang und (Nacht-)Briefkasten
Foto des barrierefreien Seiteneingangs des Oberlandesgerichts, Adresse Hagenscharrn mit Klingel  
Barrierefreier Zugang über Klingel zu erreichen.

Fahrstuhl

Mithilfe einer barrierefrei zugänglichen, rollstuhlgerechten Aufzugsanlage gelangen Sie vom Kellergeschoss bei Bedarf in jedes Geschoss des Gebäudes bis in das 3. OG (Dachgeschoss).

Foto des Fahrstuhls außen

Barrierefreies WC

Das Oberlandesgericht verfügt über zwei entsprechend gekennzeichnete, barrierefreie WC‘s im Erdgeschoss (Raum 70f und Raum 92a). Ein WC befindet sich im Flur links neben dem Haupteingang.

Fotos der Schilder für den Zugang zum barrierefreien WC  

Verständigung


Dokumente

Nach § 191a Abs. 1 GVG können Menschen mit einer Sehbehinderung oder Erblindung als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens verlangen, dass ihnen Schriftsätze und andere Dokumente des Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Dieses Recht steht ihnen zu, wenn sie von einer anderen Person beauftragt wurden, deren Rechte wahrzunehmen oder zu diesem Zweck bestellt worden sind.

Die Einzelheiten sind in der Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichkeitmachungsverordnung) geregelt.

Für die Zugänglichmachung werden keine Kosten erhoben.

Sofern Sie eine besondere Form der Zugänglichmachung wünschen, wie zum Beispiel in Brailleschrift, wenden Sie sich bitte rechtzeitig unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Geschäftsstelle.


Höranlage

Nach § 186 Abs. 1 GVG haben Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung die Wahl, sich in einer Verhandlung mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer sie unterstützenden Person zu verständigen.

In dem Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig steht eine mobile FM-Anlage zur Verfügung (Standort: Landgericht Göttingen), die bei Bedarf von allen Gerichten ausgeliehen werden kann. Außerdem besteht die Möglichkeit einen Gebärdendolmetscher hinzuzuziehen.

Sofern Sie die Anlage oder eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher zur Verständigung benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Geschäftsstelle.


Weitere Hinweise

Sofern Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen wenden Sie sich bitte an die Wachtmeisterei (Telefon 0531 488 2486).

Banner mit Symbolen zur Barrierefreiheit   Bildrechte: OLG

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