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Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Braunschweig

Das Oberlandesgericht Braunschweig ist zuständig für Aufgaben der Rechtsprechung und der Justizverwaltung. Hierum kümmern sich ca. 100 Beschäftigte. Davon sind 35 Richterinnen und Richter.

Rechtsprechungsaufgaben

Die Rechtsprechung wird durch elf Zivilsenate, drei Senate für Familiensachen, zwei Strafsenate, einen Bußgeldsenat und einen Senat für Landwirtschaftssachen ausgeübt. Die Senate haben teilweise Sonderzuständigkeiten wie z. B. Gesellschafts- und Versicherungsrecht, Bausachen oder Arzthaftungsrecht. Welcher Richter welchem Senat angehört und welche Aufgaben die einzelnen Senate genau haben, wird durch das von den Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts gewählte Präsidium bestimmt. Den Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier. Richterliche Geschäftsverteilung

Die Richterinnen und Richter der Zivilsenate entscheiden vor allem über die Berufungen und Beschwerden gegen landgerichtliche Entscheidungen in erster Instanz. Sie sind ebenfalls zuständig für Beschwerden gegen amtsgerichtliche Beschlüsse in Sachen der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit es sich nicht um Familiensachen handelt. Dies sind z. B. Nachlasssachen, Grundbuch- und Registersachen.

Im Strafrecht ist das Oberlandesgericht Braunschweig zuständig für die Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts.

Die Familiensenate entscheiden über Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte in Familiensachen. Familiensachen sind z. B. Scheidungssachen, Trennungs-, nachehelicher oder Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich.

Das Oberlandesgericht als Justizverwaltungsbehörde

Das Oberlandesgericht Braunschweig nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr. Es ist als Mittelbehörde zwischen dem Justizministerium und den Gerichten seines Gerichtsbezirks auch zuständig für die Bearbeitung von Justizverwaltungsangelegenheiten. Dazu gehören insbesondere Personalangelegenheiten von Richtern, Justizbeamten, Bewährungshelfern, Gerichtsvollziehern, Justizangestellten und Arbeitern sowie Notaren und Referendaren. Das Oberlandesgericht nimmt als Verwaltungsbehörde zu Gesetzgebungsvorhaben Stellung und ist für die Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten verantwortlich. Auch das Gesundheitsmanagement für den Bezirk sowie Kosten- und Leistungsrechnung und die Budgetierung sämtlicher Personal- und Sachkosten gehören zu seinen Aufgaben. Die detaillierte Aufgabenverteilung in Verwaltungsangelegenheiten ist in der Organisationsübersicht des Oberlandesgerichts Braunschweig und im Geschäftsverteilungsplan dargestellt.

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