Aufgaben und Wesen des Notaramtes
Notarinnen und Notare sind Trägerinnen und Träger eines öffentlichen Amtes. Ihre Hauptaufgabe ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Dabei werden sie regelmäßig auch beratend und betreuend tätig.
Notarinnen und Notare sind freiberuflich tätig, üben jedoch kein Gewerbe aus. Ihre Stellung ist der einer Beamtin oder eines Beamten ähnlich. Sie unterliegen bei der Ausübung ihres Amtes der Dienstaufsicht der Justizverwaltung.
Es gibt das Nur-Notariat und das Anwaltsnotariat. Unter dem Nur-Notariat versteht man die hauptberufliche Amtsausübung auf Lebenszeit. In Niedersachsen gilt jedoch das Anwaltsnotariat. Hier übt die Notarin oder der Notar ihr oder sein Amt neben dem Beruf als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt aus, längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.
Notarstellen werden nur ausgeschrieben, wenn in einem Amtsgerichtsbezirk auf der Grundlage des Urkundsaufkommens ein Bedürfnis für eine weitere Notarstelle besteht. Die Justizverwaltung bestellt dann die oder den persönlich und fachlich am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig sind derzeit ca. 150 Notarinnen und Notare im Amt. Der Anteil der Notarinnen beläuft sich dabei auf ca. 25 %.