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Ihre Bewerbung


Einstellungstermine

01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember eines jeden Jahres.


Bewerbungsfrist

Bewerbungen sind frühestens fünf und müssen spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin bei dem Oberlandesgericht Braunschweig eingegangen sein.


Einstellungsantrag

Der Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst kann im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig nur online gestellt werden. Bei Aufruf der Online-Bewerbung werden Sie Schritt für Schritt durch das Bewerbungsverfahren geführt. Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt mit Hilfe von EDV auf der Grundlage des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Die übermittelten Daten werden für das Zulassungs- und Zuweisungsverfahren gespeichert und sodann auch für die schriftliche Kommunikation per Post oder E-Mail verwendet.

Öffnen Sie die Eingabemaske für die Online-Bewerbung und füllen Sie diese, insbesondere die Pflichtfelder, aus. Versenden Sie im Anschluss die Online-Bewerbung. Zusätzlich ist der nebenstehende Vordruck „Anlage zur Online-Bewerbung" manuell auszufüllen und unterschrieben mit den übrigen Unterlagen auf dem Postweg an das Oberlandesgericht Braunschweig zu übersenden.


Hier geht es zur Online-Bewerbung.

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0531 488 2457.


Bewerbungsunterlagen

Für eine wirksame Bewerbung sind zunächst folgende Bewerbungsunterlagen fristgemäß – spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin – bei dem Oberlandesgericht Braunschweig, Referendarabteilung, Bohlweg 38, 38100 Braunschweig einzureichen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Online-Bewerbung (siehe nebenstehendes Formular, beinhaltet die Erklärung über die Staatsangehörigkeit)
  • beglaubigte Abschrift des Zeugnisses der ersten juristischen (Staats-)Prüfung
  • Lebenslauf

Anderenfalls wird der Antrag nicht wirksam und ist daher zurückzuweisen. Sollten Sie die erste Staatsprüfung vor Ablauf der Bewerbungsfrist bestanden haben, aber das Zeugnis nicht rechtzeitig bis zum Stichtag erhalten können, ist es in Ausnahmefällen möglich, zunächst hilfsweise eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamtes vorzulegen. Handelt es sich um das Landesjustizprüfungsamt in Celle, so wird auf die Vorlage einer Bescheinigung verzichtet.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe/-hüllen ein.


Hinweise zur Beglaubigung

Amtliche Beglaubigungen von Personenstandsurkunden können nur von Standesämtern oder Notaren vorgenommen werden. Hinsichtlich der Beglaubigung des Prüfungszeugnisses kommt eine amtliche Beglaubigung durch das Prüfungsamt selbst, durch einen Notar oder eine Verwaltungsbehörde in Betracht.


Einstellungsaussichten

Die Einstellungsaussichten hängen von den für den jeweiligen Einstellungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen ab. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der dem Oberlandesgericht zur Verfügung stehenden freien Stellen, so richtet sich die Auswahl nach dem Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vom 27.10.1977 (Nds. GVBI. S. 537) in Verbindung mit der Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (KapVO) vom 24.08.1999 (Nds. GVBI. S. 329), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.09.2003 (Nds. GVBI. S. 355).

Danach erfolgen Einstellungen nach Leistung (Punktzahl des ersten Staatsexamens) und nach Wartezeit (ein Wartepunkt je erfolgloser Bewerbung). Wegen ständiger Schwankungen der Bewerberzahlen ist eine konkrete Aussage zu der Qualifikationsgrenze auf der Leistungsliste und eventuellen Wartezeiten nicht möglich. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre fallen im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig jedoch in der Regel nur kurze Wartezeiten an.

Wartepunkte im Sinne von § 5 Abs. 2 KapVO sind landesweit gültig. Wird ein Ausbildungsplatzangebot nicht angenommen, verfallen bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Wartepunkte. Bei Mehrfachbewerbungen in Niedersachsen führt die Ablehnung des Angebotes eines Oberlandesgerichtes dazu, dass zum folgenden Einstellungstermin auch die bei den anderen Oberlandesgerichten erworbenen Wartepunkte verfallen sind.

Örtliche Ausbildungswünsche

Bei Ihrer Bewerbung um Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst können Sie Wünsche bzgl. der zivilrechtlichen Ausbildungsstation angeben. Bitte beachten Sie, dass ein mögliches Einstellungsangebot zunächst immer für den ganzen Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig gilt. Im weiteren Zuweisungsverfahren für die 1. Pflichtstation wird sodann angestrebt, eine Zuweisung möglichst wunschgemäß zu ermöglichen. Ein Anspruch, einem bestimmten Gericht zur Ausbildung zugewiesen zu werden, besteht jedoch nicht.

Übersichtskarte des Gerichtsbezirks des Oberlandesgerichts Braunschweig   Bildrechte: KR
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