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Werden Sie Justizfachwirtin oder Justizfachwirt (m/w/d) im Oberlandesgericht Braunschweig
Wir suchen jedes Jahr motivierte Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt. Der Start ist jedes Jahr am 1. September, Bewerbungen sind bis zum 31. Januar möglich.
Was Sie mitbringen sollten:
- Erfolgreicher Realschulabschluss oder erfolgreicher Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand
- Alter: Das 40. Lebensjahr (bei Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr) darf noch nicht beendet sein, Ausnahmen möglich (bspw. bei Eingliederungs- oder Zulassungsschein, Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetzes erfüllt oder bei Kinderbetreuungszeiten)
- Staatsangehörigkeit: Deutsch oder Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG (z.B. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU)
- Bei Schwerbehinderung: bevorzugte Einstellung bei gleicher Eignung
- Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen
Ausbildung und Aufgaben:
- Das Oberlandesgericht Braunschweig ist die Einstellungsbehörde. Ausgebildet wird an ausgewählten Gerichten des OLG-Bezirks sowie an den Staatsanwaltschaften Braunschweig und Göttingen.
- Nach Bestehen der Ausbildung erfolgt in der Regel eine Tätigkeit bei einem der Gerichte im OLG-Bezirk Braunschweig oder der Staatsanwaltschaft Braunschweig oder Göttingen.
- Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte meist erste Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger. Dabei nehmen sie u.a. Anträge auf, erteilen Auskünfte oder händigen Dokumente aus.
Außerdem nehmen sie eine Vielzahl wichtiger organisatorischer, verwaltender und rechtlicher Aufgaben wahr – insbesondere in Fachgebieten wie bspw. dem Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzsachen und Grundbuch.
- Weitere allgemeine Infos zum Beruf finden Sie hier.
Bewerbungsunterlagen:
- Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf (inkl. Angaben zur Staatsangehörigkeit), Scan oder Kopie des letzten Schulzeugnisses, ggf. Nachweise über Berufserfahrung und Tastschreiben (zehn-Finger-System)
- Formular Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen
- Unterschriebenes Einwilligungsformblatt Online-Test
Bewerbung:
- Online-Bewerbermodul unter
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=001053de&dbv3_man=JUV
(Das Eingeben der Daten dauert ca. 45 Minuten; die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen)
- Alternativ per E-Mail an: OLGBS-Bewerbungen-Justizfachwirt@justiz.niedersachsen.de(Dafür bitte die Unterlagen als PDF-Dokument oder JPEG als Dateianhang der E-Mail beifügen)
- Oder per Post an: Oberlandesgericht Braunschweig, Bohlweg38, 38100 Braunschweig
Auswahlverfahren:
- Online-Einstellungstest (u.a. mit folgenden Modulen: Rechtschreibung, Gewissenhaftigkeit, Mathematik, logisches Denken)
- Persönliches Interview im Oberlandesgericht Braunschweig (ca. 60 Min.) zur Überprüfung Ihrer Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften (bspw. Belastbarkeit, professionelle Distanz und Kommunikationsfähigkeit)
Mehrfachbewerbung:
Das Auswahlverfahren für den Justizfachwirt im Land Niedersachsen wird weitestgehend einheitlich durchgeführt. Bei Bewerbungen bei mehr als einem Oberlandesgericht in Niedersachsen ist dadurch nur die Teilnahme an einem Auswahlverfahren erforderlich.
Die Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass die Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Das Formular Mehrfachbewerbungen ist für die Koordination des weiteren Verfahrens erforderlich.
Fragen?
Melden Sie sich gern bei Frau Monieta (Tel. 0531 488-2402) oder über das Kontaktformular.
Allgemeine Infos zum Beruf finden Sie hier.
Beratungsangebot
Gern beraten wir Sie auch telefonisch, per Videochat oder persönlich im Oberlandesgericht über die unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz.
Hinweise zur Datenverarbeitung Art. 13 DSGVO für das Einstellungsverfahren - nicht barrierefrei
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