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Sie möchten Richter/in (m/w/d) werden?

Sie interessieren sich für den richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Dienst? Allgemeine Informationen zu diesem Beruf erhalten Sie hier.


Sie möchten sich bewerben?


Bitte beachten Sie Folgendes:

  1. Der Antrag ist an das Niedersächsische Justizministerium zu richten, aber an das Oberlandesgericht zu übersenden.
  2. Das Bewerbungsverfahren wird bei dem Oberlandesgericht geführt, und zwar sowohl für den richterlichen als auch für den staatsanwaltschaftlichen Dienst.
  3. Nähere Informationen über die Einstellung als Richter/in (m/w/d) auf Probe und die dem Antrag beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Celina Heise telefonisch unter 0531 488-2413 zur Verfügung.


Aktuelle Einstellungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerber/innen (m/w/d), die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d), die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.

Erfüllen Bewerber/innen (m/w/d) die erforderlichen Voraussetzungen, werden sie in eine Warteliste aufgenommen, aus der laufend und nach Einstellungsbedarf Assessor/innen (m/w/d) für Einstellungsinterviews ausgewählt werden. Im unmittelbaren Anschluss an das auf ca. 1 ½ Stunden angelegte Interview wird ihnen mitgeteilt, ob für die Kommission, bestehend aus je einer Vertretung des Justizministeriums, der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichts, die Eignung für den höheren Justizdienst feststellbar gewesen ist. Bei einem überdurchschnittlichen Ergebnis ist bereits im Rahmen dieses Abschlussgesprächs eine verlässliche Einstellungszusage möglich.


Bewerbungen für richterliche Plan- und Beförderungsstellen

Die Stellenausschreibung und –besetzung ist in der AV des MJ vom 16. Juni 1993 (Nds. RPfl. S. 229) geregelt. Beachten Sie hierzu bitte Folgendes:

Die Bewerbung ist an das Oberlandesgericht zu richten und auf dem Dienstweg einzureichen. Sie soll folgende Angaben enthalten:

  • Dienststelle und Privatanschrift.
  • Angestrebte Stelle und Fundort der Ausschreibung (Nds. RPfl. vom..., Seite...).
  • Eine Erklärung darüber, ob Einverständnis besteht, dass die Personalakten
      • von der Gleichstellungsbeauftragten eingesehen werden,
        • bei einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle im richterlichen Dienst von dem zu beteiligenden Präsidialrat eingesehen werden.
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