Sie möchten Gerichtsvollzieher/in (m/w/d) werden?
Wir suchen jährlich nach zukünftigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern (m/w/d).
Einstellungstermin ist der 1. Juni eines jeden Jahres. Bewerbungen werden bis zum 30. November des Vorjahres entgegengenommen.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Zulassungsvoraussetzungen:
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
- eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,
- sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
- das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben,
- Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
- eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a)-c) BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z.B. Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Laufbahn des mittleren Justizdienstes, der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.
Mit einer Schwerbehinderung werden Sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Mögliche Einsatzort im OLG-Bezirk Braunschweig sind unsere Gerichtsstandorte:
Bad Gandersheim, Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Duderstadt, Einbeck, Goslar, Göttingen, Hann. Münden, Helmstedt, Herzberg am Harz, Northeim, Osterode am Harz, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg.
Bewerbungsunterlagen:
Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht in der niedersächsischen Justiz beschäftigt sind, fügen Ihrer Bewerbung zunächst folgende Unterlagen bei:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst)
- eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
- das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen
- das ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online-Test.
Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Bewerbungsform:
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=001054de&dbv3_man=JUVBitte planen Sie für die Eingabe Ihrer Daten ca. 45 Minuten ein.
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z.B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an die folgende Adresse übersenden:
OLGBS-Bewerbungen-Gerichtsvollzieher@justiz.niedersachsen.de
Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.
Sofern Sie uns lieber per Post erreichen möchten, lautet unsere Anschrift:
Oberlandesgericht Braunschweig
- Der Präsident -
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Auswahlverfahren:
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u.a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Das Auswahlverfahren besteht aus einem Einzelinterview (Dauer ca. 30 Minuten) sowie einem Rollenspiel (Dauer ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartnerin:
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Weber (Telefon: 0531 488-2455).
Allgemeine Informationen über den Beruf finden Sie hier.
Beratungsangebot:
Gern beraten wir Sie auch telefonisch, per Videochat oder persönlich im Oberlandesgericht über die unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz.
Einen Beratungstermin können Sie über das folgende Formular vereinbaren.
Hinweise zur Datenverarbeitung Art. 13 DSGVO für das Einstellungsverfahren - nicht barrierefrei
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