Sie möchten Gerichtsvollzieher/in (m/w/d) werden?
Allgemeine Informationen über den Beruf der/des Gerichtsvollzieher/in (m/w/d) finden Sie hier.
Wir suchen jährlich nach zukünftigen Gerichtsvollzieher/innen (m/w/d). Zum Start der Ausbildung bieten wir Einstellungsmöglichkeiten zum 01. Juni eines jeden Jahres.
Ihre Bewerbung nehmen wir gerne bis zum 31. Dezember 2024 für die Einstellung zum 01. Juni 2025 entgegen.
Übernahmemöglichkeiten:
In der Regel können wir allen erfolgreichen Anwärterinnen und Anwärtern (m/w/d) nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz bei einem Gericht anbieten.
Zulassungsvoraussetzungen:
Sie können zur Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst zugelassen werden, wenn Sie unter anderem
- eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich absolviert haben,
- sich mindestens 3 Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,
- das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich),
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG besitzen und
- über die körperliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst verfügen.
Mit einer Schwerbehinderung werden Sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungsform:
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=000832de&dbv3_man=JUVHierbei ist es erforderlich, dass Sie Ihre Daten in das System eingeben. Bitte planen Sie hierfür circa 45 Minuten ein.
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Das Online-Bewerbermodul kann von Rechnern aus dem Justiznetz leider nicht aufgerufen werden. Bitte nutzen Sie für den Zugang zum Online-Bewerbermodul Ihren privaten Rechner.
OLGBS-Bewerbungen-Gerichtsvollzieher@justiz.niedersachsen.de
Bei der Übersendung bitten wir, die Unterlagen als PDF-Dokument oder JPEG zu speichern und als Dateianhang der E-Mail beizufügen.
Sofern Sie uns lieber per Post erreichen möchten, lautet unsere Anschrift:
Oberlandesgericht Braunschweig
- Der Präsident -
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen können Ihnen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.
Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung.
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
- Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
- Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
- das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen
- das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test
Als Angehöriger des öffentliches Dienstes erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung Ihr Einverständnis hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme in Ihre Personalakte.
Sofern Sie als Bundeswehrangehöriger einen Eingliederungsschein bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Mehrfachbewerbungen
In Absprache mit den Oberlandesgerichten Celle und Oldenburg bitten wir Sie, bei Ihrer Bewerbung mitzuteilen, bei welchem/welchen Oberlandesgericht/Oberlandesgerichten Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht wird dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses Auswahlverfahren für die Einstellung zur/zum Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher (m/w/d) wird im Land Niedersachsen einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist.
Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den anderen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung werde ich dem Oberlandesgericht Celle bzw. Oldenburg mitteilen.
Aus diesem Grund ist Ihrer Bewerbung auch das Formular bei Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen beizufügen.
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen und Empfängerin Ihrer Bewerbung:
Frau Weber (Telefon 0531 488-2455)
Beratungsangebot:
Gern beraten wir Sie auch telefonisch, per Videochat oder persönlich im Oberlandesgericht über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz.
Haben Sie noch Fragen zu den Berufen, dem Ablauf der Ausbildung oder den Weiterentwicklungsmöglichkeiten?
Dann zögern Sie nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus.
Hinweise zur Datenverarbeitung Art. 13 DSGVO für das Einstellungsverfahren - nicht barrierefrei
(PDF, 0,04 MB)