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Sie möchten Diplom Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d) werden?
Wir suchen jährlich nach zukünftigen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern (m/w/d).
Einstellungstermin ist der 1. Oktober eines jeden Jahres. Bewerbungen werden bis zum 31. Januar entgegengenommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können für das Studium zur/zum Diplom Rechtspfleger/-in (FH) (m/w/d) zugelassen werden, wenn Sie unter anderem
- die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
- das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich) und
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.
Mit einer Schwerbehinderung werden Sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungsunterlagen
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
- das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen
- das unterschriebene Einwilligungsformblatt Online-Test
- ggf. Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Sofern Sie als Bundeswehrangehöriger einen Eingliederungsschein bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.
Einsatzorte
Die praktischen Studienzeiten finden im Landgerichtsbezirk Braunschweig oder Göttingen statt. Das Studium findet an der HR Nord in Hildesheim statt.
Eine spätere Tätigkeit nach Bestehen des Dualen Studiums erfolgt in der Regel bei Gerichten oder einer Staatsanwaltschaft im OLG-Bezirk Braunschweig.
Gerichtsstandorte im OLG-Bezirk Braunschweig sind:
Bad Gandersheim, Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Duderstadt, Einbeck, Goslar, Göttingen, Hann. Münden, Helmstedt, Herzberg am Harz, Northeim, Osterode am Harz, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg.
Bewerbungsform:
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:
https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=001052de&dbv3_man=JUV
Bitte planen Sie für die Eingabe Ihrer Daten ca. 5 Minuten ein.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an die folgende Adresse übersenden:
OLGBS-Bewerbungen-Rechtspfleger@justiz.niedersachsen.de
Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.
Sofern Sie uns lieber per Post erreichen möchten, lautet unsere Anschrift:
Oberlandesgericht Braunschweig
- Der Präsident -
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen des Online-Tests (u.a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis, Wortschatz und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlverfahren besteht aus einem Einzelinterview (ca. 45 Minuten) sowie einem Rollenspiel (ca. 15 Minuten).
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Mehrfachbewerbungen
In Absprache mit den Oberlandesgerichten Celle und Oldenburg bitte ich Sie, mir umgehend mitzuteilen, bei welchen Gerichten in Niedersachsen Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht wird dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt.
Dieses Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 2, 1. Einsteigsamt der Fachrichtung Justiz wird im Land Niedersachsen weitestgehend einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist. Ihr erzieltes Ergebnis im Rahmen des Auswahlverfahrens ist dann für alle beteiligten Oberlandesgerichte bindend.
Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung werde ich dem Oberlandesgericht Celle bzw. Oldenburg mitteilen.
Aus diesem Grund ist Ihrer Bewerbung auch das Formular bei Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen beizufügen.
Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin Frau Kulikow (Telefon 0531 488-2513) wenden.
Allgemeine Informationen über den Beruf des Rechtspflegers bzw. der Rechtspflegerin (m/w/d) finden Sie hier.
Beratungsangebot:
Gern beraten wir Sie auch telefonisch, per Videochat oder persönlich im Oberlandesgericht über die unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz.
Einen Beratungstermin können Sie über das folgende Formular vereinbaren.
Hinweise zur Datenverarbeitung Art. 13 DSGVO für das Einstellungsverfahren - nicht barrierefrei
(PDF, 0,04 MB)