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Verurteilung wegen Volksverhetzung bestätigt

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 13. Januar 2020


Mit Beschluss vom 10. Januar 2020 bestätigte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig die Verurteilung des Kreisverbandsvorsitzenden der AfD Salzgitter wegen Volksverhetzung. Der Angeklagte hatte von Mai bis Oktober 2017 auf seiner Facebook-Seite ein Gedicht gepostet, das Asylbewerber in einer verächtlich machenden Weise herabwürdigte. Dieses Gedicht war für alle Facebook-Nutzer abrufbar.
Das Amtsgericht Salzgitter hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die es zur Bewährung ausgesetzt hat. Weder die dagegen eingelegte Berufung zum Landgericht Braunschweig noch die Revision zum Oberlandesgericht hatten Erfolg.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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