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Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs rechtskräftig

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 24. Juli 2024

Mit Beschluss vom 22. Juli 2024 (1 ORs 9/24) hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen (3 Ns 45 Js 24610/18 (23/19)) als unbegründet verworfen.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 25. Oktober 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Göttingen hatte den Angeklagten eines sexuellen Übergriffs für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit war es nur geringfügig unter dem Strafmaß des Amtsgerichts Göttingen geblieben, das den Angeklagten zuvor in erster Instanz mit Urteil vom 18. Januar 2019 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt hatte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt einen Lehrauftrag der Universität Göttingen inne und war mit der Leitung eines Kurses beauftragt. Gegenstand des Kurses war es, zuvor unter freiem Himmel ausgelegte Fleischproben auf die Besiedelung durch Maden zu untersuchen. Im Mai 2018 begab sich der Angeklagte in Begleitung der Nebenklägerin, deren Masterarbeit er mitbetreute, in einen nahe dem Campus gelegenen Wald. Die dort ausgelegten Fleischproben sollten kontrolliert werden. Während die Nebenklägerin im Begriff war, eines der Fleischstücke auszutauschen, trat der Angeklagte hinter sie, öffnete seine Hose und masturbierte. Dabei streichelte und knetete er Gesäß, Rücken und Brust der Nebenklägerin. Sodann trat er neben sie und ejakulierte auf das Fleischstück, das sie nach wie vor in den Händen hielt. Anschließend forderte der Angeklagte die Nebenklägerin auf, das Fleischstück auf dem Waldboden auszulegen und zu fotografieren.

Im Strafverfahren berief sich der Angeklagte stets darauf, mit seinem – zuvor nicht abgesprochenen – Verhalten ein wissenschaftliches Interesse zu verfolgen.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Jördis Dr. Janssen-Ischebeck

Oberlandesgericht Braunschweig
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2471

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