Terminankündigung: Berufungsverhandlung im Streit um Urheberrechte an Planung der Neubebauung des Areals Burgpassage
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 10. April 2026
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig verhandelt
am Mittwoch, den 15. April 2026 um 11 Uhr in Saal 77
das Berufungsverfahren zwischen einer klagenden städtischen Gesellschaft und einem beklagten Braunschweiger Architekturbüro (Geschäftsnummer 2 U 64/25). Das Verfahren betrifft die geplante Neubebauung des Areals der Burgpassage in Braunschweig und die von dem Architekturbüro für eine mögliche Umgestaltung der Burgpassage erstellten Planungen. Inhaltlich geht es um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Planungen und die Frage, ob die Klägerin, also die städtische Gesellschaft, ein etwaiges Urheberrecht der Beklagten verletzt hat.
Erstinstanzlich hat das Landgericht Braunschweig mit Urteil vom 21. Mai 2025 (Geschäftsnummer 9 O 243/24) auf die negative Feststellungsklage der Klägerin hin entschieden, dass dem beklagten Architekturbüro derzeit keine urheberrechtlichen Verletzungsansprüche zustehen. Auf die Widerklage der Beklagten hat die Kammer allerdings festgestellt, dass die Planung der Neubebauung des Areals in der Braunschweiger Innenstadt nach dem Vorbild der historischen Anordnung des St. Ägidien Stifts unter Planung von drei linear beziehungsweise horizontal zueinander verlaufender Gebäudekomplexe grundsätzlich schutzfähig sei.
Die Klägerin hat hiergegen Berufung eingelegt, der sich die Beklagte angeschlossen hat.
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