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Öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen die VW AG im Klageregister veranlasst

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG, 22. Dezember 2020

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat heute die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen die Volkswagen AG veranlasst. Auch in dieser Musterfeststellungsklage geht es um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA189 und eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die solche Fahrzeuge in Deutschland erworben haben, hat die deutsche Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche bejaht. Der italienische Verbraucherschutzverband möchte mit der nun eingereichten Musterfeststellungsklage geklärt wissen, ob Verbraucherinnen und Verbrauchern, die solche Fahrzeuge in Italien erworben haben, ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Musterbeklagte zustehen. Einzelne Feststellungsziele befassen sich auch mit dem Umfang der Schadensersatzansprüche und mit dem Verjährungseintritt.

Die Verbraucherzentrale Südtirol hat sich bei den Feststellungszielen an der im Jahre 2018 anhängig gemachten Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen orientiert und begehrt die Prüfung nach deutschem Sachrecht, das sie auch bei italienischen Verbraucherinnen und Verbrauchern für anwendbar erachtet.

Für die Entscheidung, ob die Musterfeststellungsklage im Klageregister veröffentlicht wird, hatte der 4. Zivilsenat zu prüfen, ob es sich bei der Verbraucherzentrale Südtirol um eine sog. qualifizierte Einrichtung handelt, die zur Einreichung von Musterfeststellungsklagen in Deutschland berechtigt ist, und ob von den beantragten Feststellungszielen die Ansprüche von mindestens zehn Verbrauchern abhängen. Dies hat der Senat bejaht. Damit können die Feststellungsziele und der der Klage zugrundeliegende Sachverhalt nun vom Bundesamt für Justiz im Klageregister eingestellt werden und Verbraucherinnen und Verbraucher sich zu der Musterfeststellungsklage anmelden.

Hinweis: Die Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz voraussichtlich Anfang Januar 2021 erfolgen. Dann ist dort eine Anmeldung für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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