Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460
OBERLANDESGERICHT UND GENERALSTAATSANWALTSCHAFT BRAUNSCHWEIG – 24. September 2019
Welche formalen Probleme sich stellen können, wenn ausländische Staatsangehörige in Deutschland heiraten wollen oder festgestellt werden muss, ob eine im Ausland durchgeführte Scheidung auch hier in Deutschland gilt, diskutierten am 23. und 24.09.2019 über fünfzig Angehörige aller Oberlandesgerichte bundesweit. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte zu der Fachtagung zu aktuellen Problemen bei Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug nach Königslutter am Elm eingeladen.
Den Auftakt bildete ein Vortrag von Dr. Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“ am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, über das Eheauflösungsrecht in den islamischen Ländern. Diese hochaktuelle Problematik, aber auch die Fragen, wie mit gefälschten Urkunden umzugehen ist oder ob Zeugenaussagen zum Nachweis des Familienstands ausreichen, wurden von den Tagungsteilnehmern lebhaft erörtert.
„Bei Eheschließungen oder auch der Anerkennung von ausländischen Scheidungen stellt sich eine Fülle von Einzelproblemen“, erklärt Elke Adams, Richterin und Referatsleiterin für diesen Bereich beim Oberlandesgericht Braunschweig. „Dies ist bei der Vielzahl der Länder und der unterschiedlichen Rechtsordnungen und Behördenstrukturen auch offensichtlich.
Hintergrund der Fachkonferenz ist, dass Menschen aus anderen Ländern für ihre Heirat in Deutschland nachweisen müssen, dass einer Heirat in ihren Heimatländern keine Hindernisse entgegenstehen würden. Gibt es diesen Nachweis dort nicht oder sind die Verlobten staatenlos, können sie von dem sogenannten Ehefähigkeitszeugnis befreit werden. Dies ist Aufgabe der Oberlandesgerichte.
Auch Scheidungen, die im Ausland ausgesprochen wurden, werden nicht ohne weiteres in Deutschland anerkannt. Hier muss gegebenenfalls geprüft werden, wie das Scheidungsverfahren erfolgt ist und ob es zum Beispiel gegen deutsche Grundrechte verstößt.
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