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Oberlandesgerichte diskutieren über Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug


OBERLANDESGERICHT UND GENERALSTAATSANWALTSCHAFT BRAUNSCHWEIG – 24. September 2019


Welche formalen Probleme sich stellen können, wenn ausländische Staatsangehörige in Deutschland heiraten wollen oder festgestellt werden muss, ob eine im Ausland durchgeführte Scheidung auch hier in Deutschland gilt, diskutierten am 23. und 24.09.2019 über fünfzig Angehörige aller Oberlandesgerichte bundesweit. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte zu der Fachtagung zu aktuellen Problemen bei Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug nach Königslutter am Elm eingeladen.

Den Auftakt bildete ein Vortrag von Dr. Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“ am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, über das Eheauflösungsrecht in den islamischen Ländern. Diese hochaktuelle Problematik, aber auch die Fragen, wie mit gefälschten Urkunden umzugehen ist oder ob Zeugenaussagen zum Nachweis des Familienstands ausreichen, wurden von den Tagungsteilnehmern lebhaft erörtert.

„Bei Eheschließungen oder auch der Anerkennung von ausländischen Scheidungen stellt sich eine Fülle von Einzelproblemen“, erklärt Elke Adams, Richterin und Referatsleiterin für diesen Bereich beim Oberlandesgericht Braunschweig. „Dies ist bei der Vielzahl der Länder und der unterschiedlichen Rechtsordnungen und Behördenstrukturen auch offensichtlich.

Hintergrund der Fachkonferenz ist, dass Menschen aus anderen Ländern für ihre Heirat in Deutschland nachweisen müssen, dass einer Heirat in ihren Heimatländern keine Hindernisse entgegenstehen würden. Gibt es diesen Nachweis dort nicht oder sind die Verlobten staatenlos, können sie von dem sogenannten Ehefähigkeitszeugnis befreit werden. Dies ist Aufgabe der Oberlandesgerichte.

Auch Scheidungen, die im Ausland ausgesprochen wurden, werden nicht ohne weiteres in Deutschland anerkannt. Hier muss gegebenenfalls geprüft werden, wie das Scheidungsverfahren erfolgt ist und ob es zum Beispiel gegen deutsche Grundrechte verstößt.
























OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 27. August 2019
Der 4. Zivilsenat hat nun einen weiteren Termin in der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die VW AG bestimmt. Zusätzlich zu dem Auftakttermin am 30.September 2019 um 10.00 Uhr wird die Musterfeststellungsklage auch noch am 18. November 2019 um 10.00 Uhr verhandelt werden. Verhandlungsort ist jeweils der Congress Saal der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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