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Niedersächsischer Tag des Betreuungsrechts – Amtsgerichte im OLG-Bezirk Braunschweig informieren die Öffentlichkeit


OBERLANDESGERICHT UND GENERALSTAATSANWALTSCHAFT BRAUNSCHWEIG – 23. September 2019


Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich es nicht mehr kann? Ein solcher Fall kann nicht nur im Alter, sondern auch nach einem Unfall oder aufgrund von Krankheit eintreten.

Um Bürgerinnen und Bürgern Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, fand heute niedersachsenweit erstmals der „Tag des Betreuungsrechts“ statt. An insgesamt 13 Amtsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig hielten Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Vorträge, organisierten Diskussionsrunden und informierten im Gespräch über wichtige Fragen rund um das Betreuungsrecht. Dass gerade in diesem Rechtsgebiet eine gute Kommunikation mit vielen anderen Beteiligten wichtig ist, zeigte das Engagement von Betreuerinnen und Betreuern, Angehörigen der Betreuungsvereine und Betreuungsstellen sowie dem Fachpersonal der Psychiatrien. Sie standen neben Seelsorgern und Hospizvereinen ebenfalls für Fragen der Besucher zur Verfügung. Themen waren nicht nur geschlossene Unterbringungen in Krankenhäusern und Entscheidungen am Ende des Lebens, sondern auch, wie wichtig das Amt des ehrenamtlichen Betreuers ist und wie Familienangehörige durch das Betreuungsgericht unterstützt werden können.

Auf großes Interesse stießen insbesondere die Veranstaltungen zur Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit, insbesondere auch am Ende des Lebens. Ist ein Patient nicht mehr in der Lage, selbst eine Entscheidung zu treffen, dürfen dies nicht automatisch seine Kinder oder sein Ehegatte für ihn tun. Sinnvoll ist es daher, schon vorher durch eine Vorsorgevollmacht nahestehende Personen als Vertreter zu bestimmen. Diese können dann die Entscheidungen, etwa auch über lebensverlängernde Maßnahmen, für den Patienten treffen. Ansonsten ist der Gang zum Betreuungsgericht in der Regel unvermeidbar.

























OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 27. August 2019
Der 4. Zivilsenat hat nun einen weiteren Termin in der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die VW AG bestimmt. Zusätzlich zu dem Auftakttermin am 30.September 2019 um 10.00 Uhr wird die Musterfeststellungsklage auch noch am 18. November 2019 um 10.00 Uhr verhandelt werden. Verhandlungsort ist jeweils der Congress Saal der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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