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Musterfeststellungsklage - Hinweise des Senats


OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG, 04. Juli 2019


Der für die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die VW AG zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat am gestrigen 3. Juli 2019 in einem Beschluss die klägerischen Feststellungsziele zum Gegenstand gemacht (Az. 4 MK 1/18). Mit den Feststellungszielen beantragt ein Musterfeststellungskläger die Klärung tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen, die für eine Vielzahl von Verbrauchern eine Rolle spielen.

Der 4. Zivilsenat wies darauf hin, dass einige der Feststellungsziele zu weit gefasst und daher unzulässig sein könnten. Die Musterfeststellungsklage habe zum Ziel, lediglich konkrete Tatsachen- und Rechtsfragen, die für die Verbraucheransprüche maßgeblich seien, zu klären.

Ferner erörterte der Senat die Möglichkeit, dass Schadensersatzansprüche von Verbrauchern mit einem Auslandsbezug nicht dem deutschen Schadensersatzrecht unterfallen. Es lägen bereits jetzt zahlreiche Anmeldungen von Verbrauchern mit Wohnsitz im Ausland vor. In diesen Fällen sei fraglich, ob die hier geltend gemachten Feststellungsziele auch die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen dieser Verbraucheransprüche klären könnten.

Die Parteien der Musterfeststellungsklage können nun zu den Hinweisen bis zum 16. August 2019 Stellung nehmen.

Der Beschluss des 4. Zivilsenats wird in Kürze im Klageregister veröffentlicht werden.




















Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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