Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 17. Dezember 2018
Wer in der Dunkelheit mit dem Auto auf einen Betonpoller auffährt, muss nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen. Dies entschied der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig durch Urteil vom 10.12.2018 (Aktenzeichen 11 U 54/18).
In dem Rechtsstreit klagte ein Braunschweiger Autofahrer gegen eine Gemeinde auf Schadensersatz, weil er vor nun ziemlich genau zwei Jahren mit seinem Fahrzeug in den mittleren von drei etwa 40 Zentimeter hohen Betonpollern hineingefahren war. Die Poller hatte die Gemeinde hinter dem Einmündungsbereich einer mit einem Sackgassenschild ausgewiesenen Straße als Durchfahrtssperre aufgestellt. Nur die äußeren beiden Poller waren dabei mit jeweils drei Reflektoren versehen.
Das Landgericht Braunschweig hatte die Gemeinde mit Urteil vom 16. Januar 2018 teilweise zur Schadensersatzleistung verurteilt. Der klägerische Anspruch sei lediglich zu 25 % wegen eines Mitverschuldens des Fahrers gemindert. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig nun bestätigt.
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