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Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW AG und Porsche SE - Zeugenvernehmung von ehemaligen Vorstandsvorsitzenden geplant

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 29. Dezember 2023

Der 3. Zivilsenat hat in dem Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn, Matthias Müller und Dr. Herbert Diess als Zeugen geladen.

Die Vernehmung von Dr. Diess ist am 16. Januar 2024 und von Matthias Müller am 7. Februar 2024 jeweils um 10:00 Uhr beabsichtigt. Prof. Dr. Winterkorn ist auf den 14. und 15. Februar 2024 jeweils um 10:00 Uhr geladen. Als weitere mögliche Termine für die Zeugenvernehmung sind der 27. und 28. Februar 2024 geplant. Die Termine finden im Congress Saal der Stadthalle in Braunschweig statt.

Das zu Beginn der mündlichen Verhandlung durchgeführte Akkreditierungsverfahren auf Grundlage der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden vom 20. Juli 2018 hat weiterhin Bestand. Die verschiedenen Mediengruppen, die einen Platz erhalten haben, sind auch weiterhin für den zugewiesenen Platz berechtigt. Es wird gebeten, die Angaben zu den teilnehmenden Journalistinnen und Journalisten bzw. deren Vertreterinnen und oder Vertretern zu prüfen und zu aktualisieren.

Etwaige Rückfragen und Änderungsmitteilungen können Sie per E-Mail an
olgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de richten.

Journalistinnen und Journalisten nicht akkreditierter Medien- bzw. Presseunternehmen und einzelne nicht akkreditierte Journalistinnen und Journalisten können sich am jeweiligen Sitzungstag persönlich unter Vorlage ihres Presseausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises in eine Liste bei der Eingangskontrolle eintragen. Die für sie verfügbaren Plätze werden nach der Reihenfolge des Eintrags vergeben.

Weitere Hinweise:

  • Was ist am Prozesstag zu beachten?

Die akkreditierten Presse- und Medienunternehmen - mit Ausnahme des Verfügungskontingents - erhalten eine Platzkarte, die nicht personengebunden ist.


Die vergebenen Sitzplätze müssen am jeweiligen Sitzungstag spätestens 15 Minuten vor dem Sitzungsbeginn besetzt sein. Nicht besetzte Plätze werden für diesen Tag dem Verfügungskontingent zugeschlagen.

  • Wann darf im Saal gefilmt und fotografiert werden?

Das Herstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal ist nur den akkreditierten Fernseh- und Fotografenteams ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der jeweiligen Sitzungen bis zur Aufforderung des Vorsitzenden zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit gestattet.

  • Sind sonst Foto-, Film- oder Tonaufnahmen im Bereich des Verhandlungssaales zulässig?

Nein. Während der Verhandlungspausen sind Film-, Foto- oder Tonaufnahmen im Sitzungssaal nicht gestattet. Diese Aufnahmen sind lediglich im Foyer vor dem Verhandlungssaal zulässig.

  • Sind Interviews im Sitzungssaal erlaubt?

Nein. Diese können im Foyer vor dem Verhandlungssaal durchgeführt werden.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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