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Justiz kümmert sich vor allem um eilige Verfahren

Zu den Einschränkungen im Gerichtsbetrieb des Oberlandesgerichts Braunschweig


Zu den Einschränkungen des Gerichtsbetriebs des Oberlandesgerichts Braunschweig

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 23. MÄRZ 2020

Die Gerichte in Niedersachsen weisen darauf hin, dass auch nach Erlass des sog. Kontaktverbots der Zugang zur Justiz weiterhin sichergestellt ist. Die niedersächsische Justiz hat zwar den Betrieb auf das notwendige Maß heruntergefahren: Mündliche Verhandlungen wurden abgesagt, Öffnungszeiten reduziert, Einlassbedingungen wurden verschärft. Eilige und unaufschiebbare Angelegenheiten werden jedoch auch weiterhin zuverlässig bearbeitet.

Justizministerin Barbara Havliza: „Auch die Justiz leistet ihren Beitrag, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Deshalb müssen wir uns auf den Kernbereich unserer Aufgaben konzentrieren.“

Das Oberlandesgericht Braunschweig gibt dazu folgende organisatorische Hinweise:

Die Verringerung der in den Gerichten anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt dazu, dass nicht eilbedürftige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise gefördert werden können. Alle Verfahrensbeteiligten werden deshalb gebeten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen.

Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge zur Verfahrensführung werden die zuständigen Richterinnen und Richter mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden. Dies gilt auch für die Durchführung von Terminen zur mündlichen Verhandlung.

Das Oberlandesgericht darf nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Und es steht weiterhin offen für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Dies können die Bürgerinnen und Bürger telefonisch erfragen.

Informationen über alle aktuellen Einschränkungen des hiesigen Gerichtsbetriebs sowie die Telefonnummern für weitere Informationen finden die Bürgerinnen und Bürger auch auf der Internetseite des Gerichts und auf den Aushängen vor Ort.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig Wolfgang Scheibel bittet alle Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahmen um Verständnis und dankt sehr für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten.

Auskünfte in eiligen Angelegenheiten erhalten Sie montags bis freitags in der Zeit zwischen 9.00 und 12.00 Uhr unter den Telefonnummern:

Zivilsachen

0531 / 488 2214

0531 / 488 2478

Familiensachen

0531 / 488 2223

Straf- und Bußgeldsachen

0531 / 488 2478

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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