Irina Heinrich ist neue Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig
Irina Heinrich ist neue Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 23. Dezember 2024
Am 20. Dezember 2024 erhielt Irina Heinrich die Ernennungsurkunde zur Richterin am Oberlandesgericht. Seit November dieses Jahres ist sie bereits an das Oberlandesgericht Braunschweig abgeordnet und Mitglied des 1. Familiensenats.
Die 41-jährige Richterin studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Potsdam und Paris X-Nanterre. Nach ihrem Referendariat beim Kammergericht in Berlin trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach verschiedenen Stationen als Proberichterin folgte 2016 ihre Ernennung zur Richterin am Amtsgericht. Sie war zunächst am Amtsgericht Wolfenbüttel und ab 2019 am Amtsgericht Braunschweig überwiegend mit Zivil- und Familiensachen befasst. Nach ihrer Erprobung in dem 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Braunschweig ließ sie sich an das Niedersächsische Justizministerium für eine dreimonatige Hospitation abordnen. Sie leitete beim Amtsgericht Braunschweig zeitweise die zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft in der Referendarausbildung.
„Mit Frau Heinrich haben wir eine erfahrene und vielseitig interessierte Richterin gewonnen, die über hervorragende juristische Qualitäten verfügt“, betonte der Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel bei der Übergabe der Ernennungsurkunde. „Das Oberlandesgericht wird von ihrer Tatkraft und ihren umfassenden Kenntnissen im Familienrecht profitieren“.
Bildrechte: OLG Braunschweig
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