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Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig fahren Verhandlungsbetrieb wieder vorsichtig hoch

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 29. April 2020

Wir freuen uns, dass in den Gerichten des Bezirks des Oberlandesgerichts Braunschweig der Verhandlungsbetrieb ab dem 04.05.2020 wieder besonnen und verantwortungsvoll ausgeweitet wird. Selbstverständlich steht auch weiterhin die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der Verfahrensbeteiligten und der Justizangehörigen an erster Stelle. Daher wurden in den Verhandlungssälen Maßnahmen ergriffen, um die Mindestabstände herzustellen bzw. den Ansteckungsschutz durch Spuckschutzwände zu gewährleisten. In den Justizgebäuden besteht darüber hinaus eine Maskenpflicht. So soll Schritt für Schritt eine Rückkehr zum Normalbetrieb erfolgen.

„Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für das Verständnis, mit dem sie auf die Einschränkungen des Gerichtsbetriebs in den letzten Wochen reagiert haben“, betont der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig Wolfgang Scheibel und bittet auch für die kommende Zeit um Verständnis. „Uns ist wichtig, dass der Betrieb vorsichtig heraufgefahren wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Menschen, die die Gerichte betreten, auch ausreichend geschützt werden.“

Neben den organisatorischen Schutzmaßnahmen wird auch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, in Zivil- und Familiensachen Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, in die Planungen einbezogen. Die Öffentlichkeit kann diesen Verhandlungen über eine Tonübertragung im Sitzungssaal folgen. Ob eine Verhandlung per Videokonferenz stattfindet, ist Entscheidung des Richters und auch von den technischen Voraussetzungen bei allen Verfahrensbeteiligten abhängig.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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