Familiensenate geben die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für 2025 bekannt
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 20. Dezember 2024
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Braunschweig haben die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Änderungen haben sich aufgrund der Erhöhung der Bedarfssätze volljähriger Kinder mit eigenem Hausstand ergeben. Insoweit haben die Senate die Beträge aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Januar 2025) in die Leitlinien übernommen. Zudem nehmen die Leitlinien hinsichtlich Ermittlung der Leistungsfähigkeit im Elternunterhalt Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.Oktober 2024 (XII ZB 6/24). Danach findet eine Anpassung des angemessenen Selbstbehalts an das sozialrechtliche Angehörigenentlastungsgesetz nicht statt.
Die Leitlinien sind auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig veröffentlicht. Sie sollen der Orientierung dienen und zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung im gesamten Bezirk beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können insbesondere die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen.