Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 28. Oktober 2020
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig das Land Niedersachsen zur Zahlung von Entschädigungsleistungen in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro verurteilt (Az. 11 U 149/19).
In dem Verfahren ging es um die Klage eines Arztes gegen das Land Niedersachsen auf Entschädigung. Der Arzt hatte im sogenannten Göttinger Transplantationsprozess circa 11 Monate in Untersuchungshaft verbracht, bevor der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000,- Euro außer Vollzug gesetzt wurde. Am Ende war der Arzt freigesprochen und die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigung festgestellt worden.
Das Landgericht Braunschweig hatte das Land Niedersachsen nach einer Beweisaufnahme zur Leistung von 1.167.899,19 EUR verurteilt (Urteil vom 13.09.2019, Az. 7 O 3677/18). Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun im Wesentlichen bestätigt.
Der Arzt habe einen Anspruch in Höhe von 80.000 Euro wegen des Zinsschadens für ein Darlehen, das er benötigt habe, um die Kaution für die Außervollzugsetzung des Untersuchungshaftbefehls zu erbringen. Er könne vom Land Niedersachsen darüber hinaus auch entgangenen Gewinn verlangen, weil er wegen der Untersuchungshaft eine Stelle in einem Krankenhaus in Jordanien mit einem monatlichen Gehalt von 50.000 USD nicht habe antreten können. Dieser Posten machte mit circa 1,1 Mio. Euro den größten Teil der Klage aus.
Die Beweisaufnahme habe der Senat nicht wiederholen müssen, weil das Berufungsgericht, hier also das Oberlandesgericht, grundsätzlich an die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts gebunden sei, wenn keine Fehler in der Beweisaufnahme oder –würdigung vorlägen. Dies sei hier der Fall.
Der Arzt müsse sich lediglich ersparte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung während der Untersuchungshaft in Höhe von 3.400 Euro anrechnen lassen.
Die Revision hat der Senat nicht zugelassen.
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