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Bundesweite Fachtagung „Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug“ in Braunschweig

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 19. September 2025

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 17. und 18. September 2025 alle Oberlandesgerichte der Bundesrepublik erneut zu der Fachtagung „Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug“ nach Braunschweig eingeladen. Der Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel eröffnete die Tagung und sprach den Teilnehmerinnen und Teilnehmern seine Anerkennung aus: „Ihre Arbeit erfordert eine besondere Spezialisierung in den Oberlandesgerichten. Dieser bundesweite Austausch über die Verfahrensweisen und Erfahrungen auf diesem Gebiet ist daher vom unschätzbaren Wert für Ihre Qualifizierung und die Qualität Ihrer Arbeit.“

Ausländische Staatsangehörige benötigen für eine Heirat in Deutschland in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies belegt, dass der Eheschließung nach dem Recht ihres Heimatlandes kein Ehehindernis entgegensteht, d.h. dass sie beispielsweise das erforderliche Alter erreicht haben und nicht bereits verheiratet sind.

Es gibt jedoch Staaten, die ihren Staatsangehörigen ein solches Zeugnis grundsätzlich nicht ausstellen oder aufgrund von Kriegen oder fehlenden Strukturen daran gehindert sind. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zu beantragen. Die Präsidentin oder der Präsident hat dann zu prüfen, ob der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht des Heimatstaates ein Hindernis entgegensteht. Dieses Verfahren ist oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Zum einen ist für die ausländischen Staatsangehörigen nicht selten schwierig, die für das Verfahren erforderlichen ausländischen Dokumente vorzulegen. Zum anderen müssen sich die zuständigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger detailliert mit ausländischen Rechtsordnungen beschäftigen und auch die Echtheit von ausländischen Urkunden bewerten.

Den ersten Tag nutzten die 52 Teilnehmenden vor allem für einen fachlichen Erfahrungsaustausch zu den damit einhergehenden Fragen, aber auch zu Themen betreffend die Anerkennung von ausländischen Scheidungen. Im Fokus standen hier unter anderem die Schwierigkeiten antragstellender Personen bei der Beschaffung von Urkunden und Pässen infolge der Situation in ihrem Herkunftsstaat, wie etwa afghanischer Staatangehöriger infolge der Machtübernahme durch die Taliban oder ukrainischer Staatsangehöriger aufgrund des dortigen Krieges. Darüber hinaus erörterten die Teilnehmenden eine Vielzahl aktueller Themen und praktischer Fragestellungen, wie die Vorgehensweise bei der Berechnung der Kosten; die Prüfung von elektronisch ausgestellten Apostillen und die Ausstattung der Oberlandesgerichte zur Verifizierung dieser.

Am nächsten Tag folgte ein Fachvortrag des Studienleiters der Akademie für Personenstandswesen und der Akademie für Staatsangehörigkeitsrecht und Meldewesen in Bad Salzschlirf Volker Hilpert zu dem Thema „Eheschließungen und - scheidungen im deutschen internationalen Privatrecht“. Er erläuterte den Teilnehmenden anschaulich die Grundlagen und Schwierigkeiten der Prüfung in Befreiungsfällen und Anerkennungsverfahren aus der Sicht der deutschen Standesbeamten.

Anschließend setzten die Teilnehmenden ihren fachlichen Austausch fort.

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2024 sind vom Oberlandesgericht Braunschweig 351 Befreiungen von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 2 BGB erteilt worden.

Darüber hinaus sind im Jahr 2024 59 Anträge auf Anerkennung von ausländischen Entscheidungen über die Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder die Erklärung ihrer Nichtigkeit beim Oberlandesgericht eingegangen.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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