Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 08. März 2017
Anlegerklagen gegen Volkswagen AG
Oberlandesgericht Braunschweig bestimmt Musterkläger
In dem beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Musterverfahren hat der 3. Zivilsenat aus den Klägern von ca. 1.470 ausgesetzten Anlegerklagen gegen die Volkswagen AG heute einen Musterkläger bestimmt.
Musterkläger ist die Deka Investment GmbH (Frankfurt a. M.). Die übrigen Kläger der vom Landgericht Braunschweig ausgesetzten Verfahren sind mit Bekanntmachung der heutigen Entscheidung Beigeladene des Musterverfahrens. Die Volkswagen AG ist Musterbeklagte. Die Entscheidung des 3. Zivilsenats (Az.: 3 Kap 1/16) ist unanfechtbar. Das Musterverfahren wird im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister) unter http://www.bundesanzeiger.de bekannt gemacht.
Die geltend gemachten Schadenssummen der 1.470 ausgesetzten Anlegerklagen beziffern sich auf insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro. Darüber hinaus sind ca. weitere 70 Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig, über deren Aussetzung das Landgericht Braunschweig noch entscheiden wird. Das Gesamtvolumen der beim Landgericht Braunschweig anhängigen insgesamt rund 1.540 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beziffert sich auf ca. 8,8 Mrd. Euro.
Bei den ausgesetzten Verfahren handelt es sich um gleichgelagerte Fälle. Die zu klärenden tatsächlichen Feststellungen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzungen sowie relevante Rechtsfragen werden vom Oberlandesgericht Braunschweig im Musterverfahren mit bindender Wirkung für alle ausgesetzten Anlegerklagen durch einen Musterentscheid entschieden werden. Die einzelnen Feststellungsziele ergeben sich aus dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 (Az.: 5 OH 62/16), der ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister) unter http://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht ist.
Dem Musterentscheid geht nun ein Verfahren voraus, für das die Regeln der Zivilprozessordnung Anwendung finden. Der Musterentscheid wird nach mündlicher Verhandlung und gegebenenfalls Beweisaufnahme ergehen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt; der Senat wird diesen voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Monate festlegen. Der Termin wird gesondert mitgeteilt werden.
Ab Bekanntmachung des Musterverfahrens im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers können Personen, die wegen desselben Anspruchs noch keine Klage erhoben haben, Ansprüche schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht Braunschweig anmelden. Dabei müssen sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntgabe erfolgen. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche von Anmeldern bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt, ohne dass Klage erhoben werden muss. Gegenüber den Anmeldern entfaltet die Entscheidung im Musterverfahren keine rechtliche Bindungswirkung. Diese gilt nur für Beteiligte im Musterverfahren, also die Musterklägerin, die Musterbeklagte und die Beigeladenen.
Weitere allgemeine Informationen zu Hintergründen und zum Ablauf eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) finden Sie hier.
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Andrea Dr. Tietze
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