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7. Verhandlungstag im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 16. Dezember 2019


Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig heute die Feststellungsziele zu den Bilanzierungsfragen mit den Parteien erörtert.


Gegenstand war insbesondere die Frage, ob in den Geschäfts- bzw. Halbjahresberichten Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten hätten ausgewiesen werden müssen. Dabei seien die Geschäftsberichte nur dann fehlerhaft im Sinne der bilanzstrafrechtlichen Regelungen, wenn die Darstellung von VW in den Bilanzen schlechthin unvertretbar gewesen sei. Zwar habe der Vorstand nicht davon ausgehen dürfen, dass die verwendete Abschaltvorrichtung mit europäischem Recht vereinbar gewesen sei. Es wäre aber wohl, so der Vorsitzende Dr. Jäde, noch vertretbar gewesen, wenn VW ausgehend von einer geringen Wahrscheinlichkeit eines Bekanntwerdens der Abschalteinrichtung die Geltendmachung von Ansprüchen durch Anleger oder Behörden für nicht hinreichend wahrscheinlich gehalten hätte. Damit habe VW für die Jahre 2008 bis 2013 nach vorläufiger Ansicht keine Rückstellungen zu bilden gehabt. Für das Jahr 2014 sei es zumindest fraglich.


Der Vorsitzende erörterte sodann die Frage, ob VW Eventualverbindlichkeiten in den Geschäftsberichten hätte ausweisen müssen. Hier sei die Schwelle, ab der das Unternehmen eine Inanspruchnahme für wahrscheinlich habe halten müssen, sehr viel geringer. Es komme auch darauf an, ob die Eventualverbindlichkeiten wesentlich gewesen seien. Dies sei der Fall, wenn die fehlerhaften Darstellungen die getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten hätten beeinflussen können. Insoweit weise das Merkmal Parallelen zum Tatbestandsmerkmal der Kursrelevanz auf.


Schließlich waren auch die Bewertung von Leasingfahrzeugen und Fahrzeugen für den Verkauf sowie die Frage, inwieweit diese richtig in die Bilanz eingestellt wurden, Inhalt des heutigen Termins.


Der nächste Termin im Kapitalanleger-Musterverfahren wird am Montag, 9. März 2020 um 10.00 Uhr stattfinden. Die Erörterung der Bilanzierungsthematik soll dann fortgesetzt werden.


Weitere Termine zur mündlichen Verhandlung sind anberaumt für Montag, 20. April 2020 und Montag, den 8. Juni 2020, jeweils 10.00 Uhr. Gegenstand dieser Termine wird voraussichtlich u. a. die Frage der Kursrelevanz sein.
Terminsort ist jeweils die Stadthalle Braunschweig, Congress Saal, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig.





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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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