Entscheidung im Streit um Millionendarlehen
Stadt Salzgitter hat auch in zweiter Instanz Erfolg
Im Rechtsstreit um die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von gut 2,7 Millionen Euro (vgl. dazu die Pressemeldung vom 04.07.2005) hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig heute das Berufungsurteil verkündet (Aktenzeichen 1 U 99/04). Die OLG-Richter haben die Entscheidung des Landgerichts (LG) Braunschweig vom vergangenen November bestätigt und ebenfalls einen Zahlungsanspruch der klagenden südwestdeutschen Gemeinde gegen die Stadt Salzgitter verneint.
Die Stadt Salzgitter, die den Darlehensbetrag nebst Zinsen bereits an den inzwischen in namibischer Auslieferungshaft sitzenden Finanzmakler K. zurückerstattet hat, muss also nicht noch einmal zahlen.
zum Download:
Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 18.08.2005
(PDF, 0,03 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Michael Kalde
Oberlandesgericht Braunschweig
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