Muss die Stadt Salzgitter ein Millionendarlehen ein zweites Mal zurückzahlen?
Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 7. Juli 2005
Mit der gegen die Stadt Salzgitter gerichteten Zahlungsklage einer südwestdeutschen Gemeinde wird sich der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig am Donnerstag, 7. Juli 2005 um 10.30 Uhr (Gerichtsgebäude Bankplatz 6, Saal 106) befassen (Aktenzeichen 1 U 99/04). Es geht um einen Betrag in Höhe von gut 2,7 Millionen EUR, den die Stadt Salzgitter im Juli 1988 als Darlehen erhalten und schon einmal zurückgezahlt hat.
Die klagende Gemeinde und die Stadt Salzgitter beteiligten sich in den 1980er Jahren wie viele andere deutsche Kommunen an einem von dem Finanzmakler K. initiierten Kreditsystem, innerhalb dessen Kommunen mit liquiden Mitteln anderen Gemeinden mit Kreditbedarf teils sehr hohe Darlehen zur Verfügung stellten. Die vereinbarten Darlehenszinsen lagen für die Darlehensnehmer unter den banküblichen Sollzinsen, während den Darlehensgebern Zinsen über dem üblichen Anlagezinsniveau zuflossen. Das System brach zusammen, nachdem der Finanzmakler K. dem "Geldkreislauf" erhebliche Beträge entzogen und auf eigene Auslandskonten verbracht hatte. K. sitzt zurzeit in Namibia in Auslieferungshaft.
Im Juli 1988 überwies die klagende Gemeinde auf Vermittlung von K. 5,4 Millionen DM an die Stadt Salzgitter. Der Klägerin hatte der Finanzmakler vorgespiegelt, sie selber gewähre der Beklagten ein Darlehen. Der Stadt Salzgitter gegenüber allerdings gab er sich persönlich als Darlehensgeber aus, weshalb diese in den Folgejahren den Darlehensbetrag nebst Zinsen an K. und nicht an die Klägerin zurückzahlte und damit die Angelegenheit als erledigt betrachtet.
Die klagende Gemeinde hingegen meint, die Stadt Salzgitter müsse die Darlehenssumme nebst Zinsen an sie zurückzahlen und sich die an K. geleisteten Zahlungen von diesem zurück erstatten lassen. Das Risiko, dass sich Ansprüche gegen K. evtl. nicht realisieren ließen, müsse die Stadt Salzgitter tragen, weil sie – so die Ansicht der Klägerin – seinerzeit hätte erkennen können, dass das Geld nicht von K., sondern von ihr überwiesen worden sei.
Das Landgericht (LG) Braunschweig hat die Klage abgewiesen. Mit ihrer Berufung will die Klägerin eine Korrektur der Entscheidung die Verurteilung der Stadt Salzgitter zur Zahlung von gut 2,7 Millionen EUR nebst Zinsen erreichen.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Michael Kalde
Oberlandesgericht Braunschweig
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