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Streit um Kostentragungspflicht für die Sanierung von Luftschutzstollen in Salzgitter

Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist für den 16. Juni 2005 anberaumt


Vor dem 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig hat heute die Berufungsverhandlung im Prozess um die Kostentragungspflicht für die Sanierung von Luftschutzstollen in Salzgitter stattgefunden (siehe dazu die Pressemeldung vom 12. Mai 2005).

Im Rahmen der mündlichen Erörterung des Sach- und Streitstandes hat die Senatsvorsitzende deutlich gemacht, dass das OLG die vom Landgericht (LG) Braunschweig vertretene Rechtsauffassung teilt und deshalb beabsichtigt, die Berufung der Stadt Salzgitter zurückzuweisen. Die Revision gegen das OLG-Urteil soll zugelassen werden, weil die Rechtssache aus Sicht des Senats grundsätzliche Bedeutung hat und weil die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Revisionsgerichts, also des Bundesgerichtshofs, erfordert.

Das schriftliche Urteil des 8. Zivilsenats wird am Donnerstag, 16. Juni 2005 um 14.00 Uhr verkündet werden und Gegenstand einer weiteren Pressemeldung sein.

Presseinfo

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Kalde

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecher
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531/488-2472
Fax: 0531/488-2470

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