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Streit um Kostentragungspflicht für die Sanierung von Luftschutzstollen in Salzgitter

Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 26. Mai 2005


Die Stadt Salzgitter und die Bundesfinanzverwaltung streiten um die Kostentragungspflicht für die dauerhafte Sicherung von Luftschutzstollen, die während des 2. Weltkrieges im Stadtgebiet Salzgitters errichtet wurden und mittlerweile einsturzgefährdet sind. Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig wird sich in der mündlichen Berufungsverhandlung am Donnerstag, 26. Mai 2005 um 11.00 Uhr (im Gebäude des Landgerichts Braunschweig, Münzstraße 17, Saal 222) vor allem mit der Frage befassen, ob die Stadt Salzgitter ihre Ansprüche rechtzeitig, nämlich innerhalb der vom Allgemeinen Kriegsfolgengesetz vorgegebenen Fristen angemeldet hat.

Das Landgericht (LG) Braunschweig hat diese Frage in erster Instanz verneint und deshalb die Feststellungsklage der Stadt Salzgitter abgewiesen. Mögliche Ansprüche der Stadt seien – so die tragende Begründung des LG-Urteils vom 28. Januar 2004 – mit dem Ende des 2. Weltkrieges entstanden und hätten nach der maßgeblichen Frist des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes spätestens am 31. Dezember 1959 angemeldet werden müssen. Das ist allerdings nicht geschehen.

Die Stadt Salzgitter hält diese Rechtsauffassung für unzutreffend und hat deshalb Berufung gegen das Urteil des LG eingelegt. Sie meint nach wie vor, die Bundesfinanzverwaltung müsse die Sanierungskosten übernehmen.

Presseinfo

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Kalde

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecher
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531/488-2472
Fax: 0531/488-2470

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