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Geschichte
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Schwurgerichtssaal, Originalzustand
Die Reichsjustizgesetze gaben der Gerichtsbarkeit in Deutschland die bis heute gültige Struktur. Außer in Braunschweig wurden 27 weitere Oberlandesgerichte im Reich eingerichtet. Gemessen an der Anzahl der Gerichtseingesessenen war der Braunschweiger Bezirk zwar der zweitkleinste, nach dem Geschäftsaufkommen rangierte er allerdings wesentlich höher und verfügte dementsprechend mit 10 Richtern über die gleiche Besetzung wie etwa die Oberlandesgerichte in Hamburg, Kassel oder Kiel.
Erster Präsident des Oberlandesgerichts wurde Dr. Albert Schmid, der bis dahin Vizepräsident des (aufgelösten) Obergerichts gewesen war und auf einen bemerkenswerten Lebenslauf zurückblicken konnte. Schmid hatte als Burschenschafter 1831 aktiv am "Göttinger Aufstand" teilgenommen und blieb auch danach den revolutionären Ideen zunächst noch verhaftet. Unter dem Einfluss der Bismarckschen Politik wandelte er sich zu einem Befürworter der konstitutionellen Monarchie, bekleidete verschiedene Ämter in der Justiz und gehörte u a. der Abgeordnetenversammlung des Herzogtums Braunschweig und dem Reichstag des Norddeutschen Bundes an. In Schmids Amtszeit fiel der braunschweigische Thronwechsel mit den sich daraus ergebenden politischen und juristischen Auseinandersetzungen um die Ansprüche der braunschweigischen und der hannoverschen Linie des Welfenhauses. Die Regelung der Thronfolgefrage, in der er sich als Mitglied der Regentschaftsrates gegen die vom Hause Hannover erhobenen Ansprüche gewandt hatte, erlebte er nicht mehr. Indes beschäftigte der Streit immer wieder die Braunschweiger Gerichte, bis er schließlich 1913 durch die Heirat der Kaisertochter Viktoria-Luise mit dem Thronprätendenten Ernst-August beigelegt wurde.
Nach dem Tod Albert Schmids wurde 1891 der bisherige Landgerichtspräsident Wilhelm Mansfeld, der einer alten Braunschweiger Juristenfamilie entstammte und auch als Kommentator etlicher braunschweigischer Gesetze hervorgetreten war, sein Nachfolger. Auf ihn folgte 1899 Robert Sommer, der dieses Amt nur 5 Jahre bekleidete. In seine Zeit fiel die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Jahre 1900, an dessen praktischer Umsetzung Sommer nicht geringen Anteil hatte, da er der Kommission zur Ausarbeitung eines Durchführungsgesetzes zum BGB angehörte.
Sein Nachfolger wurde Dr. Hans Wolf, der in der Braunschweiger Justiz hoch angesehen war und als einziger Oberlandesgerichtspräsident den Titel "Exzellenz" verliehen erhielt. Seine Amtszeit dauerte von 1905 bis 1922.
Der politische Umsturz des Jahres 1918 stellte die Justiz vor besondere Probleme und Herausforderungen. Dass die neue Republik in Braunschweig wie auch anderswo nicht eben auf Gegenliebe stieß, ist bekannt. Denken und Verhalten der Richterschaft spiegelten überwiegend die Einstellung des Bürgertums wider, das der aus der Kriegsniederlage hervorgegangenen Demokratie zumeist distanziert und ablehnend gegenüberstand, was allerdings auch durch die krisengeschüttelten Entwicklungen und Unsicherheiten über die künftige politische und soziale Ordnung begünstigt wurde.
In diese Phase fiel der Amtswechsel an der Spitze des Oberlandesgerichts, der aber nicht glatt vonstatten ging. Anfang 1922 kam es zwischen dem Staatsministerium und dem Präsidenten Wolf zu Unstimmigkeiten, die vordergründig ihre Ursache in Personalquerelen hatten, letztlich aber durch die Absicht der von SPD und USPD getragenen Regierung gekennzeichnet waren, den von der Monarchie geprägten 72jährigen Amtsinhaber abzulösen.
Am 01.04.1922 wurde als neuer Oberlandesgerichtspräsident Dr. Louis Levin eingeführt, der zuvor Kammergerichtsrat in Berlin war und sich durch zahlreiche Veröffentlichungen hohes fachliches Ansehen erworben hatte. Er galt als ein Mann von republikanischer und demokratischer Gesinnung. Zunächst hatte er als von außen Kommender in Braunschweig einen schweren Stand, setzte sich aber durch. Er widmete sich u. a. einer Modernisierung der braunschweigischen Juristenausbildung und hatte daneben maßgeblichen Anteil an den Reformarbeiten zu dem Entwurf einer neuen Zivilprozessordnung. In seine Amtszeit fiel der sog. Herzogsprozess, der in der Öffentlichkeit hohe Wellen schlug. In diesem Rechtsstreit machte das Herzogshaus, das 1918 abgedankt hatte, umfassende Ansprüche auf Herausgabe bzw. Ersatz von Vermögensgütern ("Kammergut") gegenüber dem Land geltend. Der Vergleichsvorschlag, den der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Levin machte, wurde später die Grundlage für den Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem Freistaat und dem ehemals regierenden Herzogshaus (Literatur dazu: Burkhard Schmidt, Der Herzogsprozess, 1996, Braunschweigischer Geschichtsverein).
Ende der 20iger Jahre kam es zu einem Zerwürfnis zwischen Levin und dem damaligen Justizminister Sievers. Aufgrund einer gesetzlich vorgenommenen Änderung der Altersgrenze für Richter musste Levin in den Ruhestand treten. Sein Nachfolger wurde am 01.07.1930 Wilhelm Röpcke, der seit 1929 Landgerichtspräsident war. Im Zuge der Gleichschaltung wurde der Demokrat Röpcke 1933 in das Amt eines Oberlandesgerichtsrats zurückversetzt. Er blieb in dieser Stellung, bis er 1945 starb.
Erster Präsident des Oberlandesgerichts wurde Dr. Albert Schmid, der bis dahin Vizepräsident des (aufgelösten) Obergerichts gewesen war und auf einen bemerkenswerten Lebenslauf zurückblicken konnte. Schmid hatte als Burschenschafter 1831 aktiv am "Göttinger Aufstand" teilgenommen und blieb auch danach den revolutionären Ideen zunächst noch verhaftet. Unter dem Einfluss der Bismarckschen Politik wandelte er sich zu einem Befürworter der konstitutionellen Monarchie, bekleidete verschiedene Ämter in der Justiz und gehörte u a. der Abgeordnetenversammlung des Herzogtums Braunschweig und dem Reichstag des Norddeutschen Bundes an. In Schmids Amtszeit fiel der braunschweigische Thronwechsel mit den sich daraus ergebenden politischen und juristischen Auseinandersetzungen um die Ansprüche der braunschweigischen und der hannoverschen Linie des Welfenhauses. Die Regelung der Thronfolgefrage, in der er sich als Mitglied der Regentschaftsrates gegen die vom Hause Hannover erhobenen Ansprüche gewandt hatte, erlebte er nicht mehr. Indes beschäftigte der Streit immer wieder die Braunschweiger Gerichte, bis er schließlich 1913 durch die Heirat der Kaisertochter Viktoria-Luise mit dem Thronprätendenten Ernst-August beigelegt wurde.
Nach dem Tod Albert Schmids wurde 1891 der bisherige Landgerichtspräsident Wilhelm Mansfeld, der einer alten Braunschweiger Juristenfamilie entstammte und auch als Kommentator etlicher braunschweigischer Gesetze hervorgetreten war, sein Nachfolger. Auf ihn folgte 1899 Robert Sommer, der dieses Amt nur 5 Jahre bekleidete. In seine Zeit fiel die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Jahre 1900, an dessen praktischer Umsetzung Sommer nicht geringen Anteil hatte, da er der Kommission zur Ausarbeitung eines Durchführungsgesetzes zum BGB angehörte.
Sein Nachfolger wurde Dr. Hans Wolf, der in der Braunschweiger Justiz hoch angesehen war und als einziger Oberlandesgerichtspräsident den Titel "Exzellenz" verliehen erhielt. Seine Amtszeit dauerte von 1905 bis 1922.
Der politische Umsturz des Jahres 1918 stellte die Justiz vor besondere Probleme und Herausforderungen. Dass die neue Republik in Braunschweig wie auch anderswo nicht eben auf Gegenliebe stieß, ist bekannt. Denken und Verhalten der Richterschaft spiegelten überwiegend die Einstellung des Bürgertums wider, das der aus der Kriegsniederlage hervorgegangenen Demokratie zumeist distanziert und ablehnend gegenüberstand, was allerdings auch durch die krisengeschüttelten Entwicklungen und Unsicherheiten über die künftige politische und soziale Ordnung begünstigt wurde.
In diese Phase fiel der Amtswechsel an der Spitze des Oberlandesgerichts, der aber nicht glatt vonstatten ging. Anfang 1922 kam es zwischen dem Staatsministerium und dem Präsidenten Wolf zu Unstimmigkeiten, die vordergründig ihre Ursache in Personalquerelen hatten, letztlich aber durch die Absicht der von SPD und USPD getragenen Regierung gekennzeichnet waren, den von der Monarchie geprägten 72jährigen Amtsinhaber abzulösen.
Am 01.04.1922 wurde als neuer Oberlandesgerichtspräsident Dr. Louis Levin eingeführt, der zuvor Kammergerichtsrat in Berlin war und sich durch zahlreiche Veröffentlichungen hohes fachliches Ansehen erworben hatte. Er galt als ein Mann von republikanischer und demokratischer Gesinnung. Zunächst hatte er als von außen Kommender in Braunschweig einen schweren Stand, setzte sich aber durch. Er widmete sich u. a. einer Modernisierung der braunschweigischen Juristenausbildung und hatte daneben maßgeblichen Anteil an den Reformarbeiten zu dem Entwurf einer neuen Zivilprozessordnung. In seine Amtszeit fiel der sog. Herzogsprozess, der in der Öffentlichkeit hohe Wellen schlug. In diesem Rechtsstreit machte das Herzogshaus, das 1918 abgedankt hatte, umfassende Ansprüche auf Herausgabe bzw. Ersatz von Vermögensgütern ("Kammergut") gegenüber dem Land geltend. Der Vergleichsvorschlag, den der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Levin machte, wurde später die Grundlage für den Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem Freistaat und dem ehemals regierenden Herzogshaus (Literatur dazu: Burkhard Schmidt, Der Herzogsprozess, 1996, Braunschweigischer Geschichtsverein).
Ende der 20iger Jahre kam es zu einem Zerwürfnis zwischen Levin und dem damaligen Justizminister Sievers. Aufgrund einer gesetzlich vorgenommenen Änderung der Altersgrenze für Richter musste Levin in den Ruhestand treten. Sein Nachfolger wurde am 01.07.1930 Wilhelm Röpcke, der seit 1929 Landgerichtspräsident war. Im Zuge der Gleichschaltung wurde der Demokrat Röpcke 1933 in das Amt eines Oberlandesgerichtsrats zurückversetzt. Er blieb in dieser Stellung, bis er 1945 starb.
Dr. Albert Schmid, von 1879 bis 1891 erster OLG-Präsident