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Geschichte
Braunschweiger Justizverfassungen von 1814 bis 1877
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Die letzten Mitglieder des Herzoglichen Obergerichts und der Herzoglichen Oberstaatsanwaltschaft
Nach der Wiederherstellung des Herzogtums Braunschweig wurde durch Herzog Friedrich Wilhelm am 14.01.1814 eine neue Gerichtsverfassung eingeführt. Das Land erhielt Kreisgerichte, ein Landesgericht als Zweitinstanz und außerdem noch eine Appellationskommission für Sachen von besonderer Bedeutung. Was die Verfahrensregeln anbelangt, traten die Kanzleiordnung und die Hofgerichtsordnung mit ihren Ursprüngen im 16. Jahrhundert wieder in Kraft. Die Räte des Landesgerichts führten die Bezeichnung Hofräte.
Im Jahre 1816 begründeten die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, Lippe und Schaumburg-Lippe mit Braunschweig eine Gerichtsgemeinschaft. Die Appellationskommission wurde durch ein Oberappellationsgericht des Herzogtums Braunschweig und der Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, Lippe und Schaumburg-Lippe ersetzt. Sowohl Waldeck-Pyrmont als auch Lippe-Schaumburg-Lippe entsandten in das Oberappellationsgericht je einen Rat. Im Jahre 1855 wurde das Oberappellationsgericht aufgehoben. Seine Aufgaben wurden dem 1. Senat des Obergerichts übertragen, der zugleich (bis 1879) Oberappellationsgericht für Schaumburg-Lippe blieb.
Vor dem Hintergrund des Revolutionsjahres 1848 wurde die Gerichtsverfassung des Landes in den Jahren 1849/50 grundlegend neu geordnet und die Trennung zwischen Rechtsprechung und Verwaltung eingeführt. Neben zahlreichen anderen Gesetzen wurden vor allem das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozessordnung und die Zivilprozessordnung reformiert. Darin wurden u. a. die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverfahren in Zivil- und Strafsachen vorgeschrieben sowie Geschworenengerichte in Strafsachen errichtet. Für das ganze Herzogtum wurde ein Obergericht geschaffen. Die Kreise behielten ihre Kreisgerichte. Für jedes seinerzeit bestehende Amt wurde ein Amtsgericht und für Braunschweig und Wolfenbüttel je ein Stadtgericht vorgesehen. Das Obergericht behielt wie die bisherigen obersten Gerichtshöfe des Landes seinen Sitz in Wolfenbüttel und bestand aus drei Senaten, von denen der Vorsitzende des 1. Senates zugleich der Präsident des Gerichts war.
Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 01.10.1879 endete die eigenständige Justizverfassung im Herzogtum Braunschweig. Bestehen blieben nur die Amtsgerichte. Die Kreisgerichte wurden aufgehoben. Dafür wurden zwei Landgerichte mit Sitz in Braunschweig und Holzminden gebildet, von denen letzteres im Jahr 1890 aufgelöst wurde. Der Bezirk wurde dem Landgericht Braunschweig zugelegt, so dass es seitdem für das gesamte Staatsgebiet nur ein Landgericht gab. Das Obergericht blieb als oberstes Gericht des selbständigen Herzogtums bestehen; es trug nunmehr die Bezeichnung "Herzogliches Oberlandesgericht" und hat seitdem seinen Sitz in Braunschweig.
Die Neuorganisation der Gerichte hatte eine rege Bautätigkeit zur Folge. Das Oberlandesgericht konnte im Jahr 1881 den neu errichteten Justizpalast in der Münzstraße beziehen. Es richtete sich dort in der obersten Etage ein, während das Landgericht in die beiden ersten Geschosse zog. Der oberste Stock beherbergte neben dem Oberlandesgericht die Oberstaatsanwaltschaft.
Im Jahre 1816 begründeten die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, Lippe und Schaumburg-Lippe mit Braunschweig eine Gerichtsgemeinschaft. Die Appellationskommission wurde durch ein Oberappellationsgericht des Herzogtums Braunschweig und der Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, Lippe und Schaumburg-Lippe ersetzt. Sowohl Waldeck-Pyrmont als auch Lippe-Schaumburg-Lippe entsandten in das Oberappellationsgericht je einen Rat. Im Jahre 1855 wurde das Oberappellationsgericht aufgehoben. Seine Aufgaben wurden dem 1. Senat des Obergerichts übertragen, der zugleich (bis 1879) Oberappellationsgericht für Schaumburg-Lippe blieb.
Vor dem Hintergrund des Revolutionsjahres 1848 wurde die Gerichtsverfassung des Landes in den Jahren 1849/50 grundlegend neu geordnet und die Trennung zwischen Rechtsprechung und Verwaltung eingeführt. Neben zahlreichen anderen Gesetzen wurden vor allem das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozessordnung und die Zivilprozessordnung reformiert. Darin wurden u. a. die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverfahren in Zivil- und Strafsachen vorgeschrieben sowie Geschworenengerichte in Strafsachen errichtet. Für das ganze Herzogtum wurde ein Obergericht geschaffen. Die Kreise behielten ihre Kreisgerichte. Für jedes seinerzeit bestehende Amt wurde ein Amtsgericht und für Braunschweig und Wolfenbüttel je ein Stadtgericht vorgesehen. Das Obergericht behielt wie die bisherigen obersten Gerichtshöfe des Landes seinen Sitz in Wolfenbüttel und bestand aus drei Senaten, von denen der Vorsitzende des 1. Senates zugleich der Präsident des Gerichts war.
Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 01.10.1879 endete die eigenständige Justizverfassung im Herzogtum Braunschweig. Bestehen blieben nur die Amtsgerichte. Die Kreisgerichte wurden aufgehoben. Dafür wurden zwei Landgerichte mit Sitz in Braunschweig und Holzminden gebildet, von denen letzteres im Jahr 1890 aufgelöst wurde. Der Bezirk wurde dem Landgericht Braunschweig zugelegt, so dass es seitdem für das gesamte Staatsgebiet nur ein Landgericht gab. Das Obergericht blieb als oberstes Gericht des selbständigen Herzogtums bestehen; es trug nunmehr die Bezeichnung "Herzogliches Oberlandesgericht" und hat seitdem seinen Sitz in Braunschweig.
Die Neuorganisation der Gerichte hatte eine rege Bautätigkeit zur Folge. Das Oberlandesgericht konnte im Jahr 1881 den neu errichteten Justizpalast in der Münzstraße beziehen. Es richtete sich dort in der obersten Etage ein, während das Landgericht in die beiden ersten Geschosse zog. Der oberste Stock beherbergte neben dem Oberlandesgericht die Oberstaatsanwaltschaft.
Baugrube des Gerichtsgebäudes im März 1879