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Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Braunschweig für 2024 veröffentlicht

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 28. Dezember 2023

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Braunschweig haben die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Änderungen haben sich aufgrund der Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie der Anhebung der Selbstbehalte ergeben. Insoweit haben die Senate die Beträge aus der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Januar 2024) in die Leitlinien übernommen. Zudem nehmen die Leitlinien hinsichtlich der Bemessung des Kindes- und Ehegattenunterhalts auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug.

Die Leitlinien sind auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig veröffentlicht. Sie sollen der Orientierung dienen und zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung im gesamten Bezirk beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können insbesondere die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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