Terminaufhebung und Bekanntgabe weiteren Verhandlungsprogramms im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 16. August 2023
Der 3. Zivilsenat hat mit Verfügung des Vorsitzenden vom 14. August 2023 die auf den 05. und 06. September 2023 anberaumten Termine zur mündlichen Verhandlung im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) mit der Begründung aufgehoben, dass die verbleibende Zeit für eine hinreichende Vorbereitung der beabsichtigten Zeugenvernehmungen nicht genüge.
Hintergrund ist, dass sich zwischenzeitlich einige Zeugen, denen die beabsichtigte Vernehmung in diesem Verfahren angekündigt worden war, auf ein aus ihrer Sicht bestehendes umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Hiergegen wenden sich die Verfahrensbeteiligten, so dass der Senat nach mündlicher Verhandlung durch Zwischenurteil über das tatsächliche Bestehen von Zeugnisverweigerungsrechten zu entscheiden haben wird.
Der nächste – bereits anberaumte – Termin zur mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren findet am 19. September 2023 statt. Nach Ankündigung des Senats wird dieser Termin zur Verhandlung über das Bestehen der bislang geltend gemachten Zeugnisverweigerungsrechte genutzt werden.
Am folgenden Verhandlungstag, dem 20. September 2023, soll mit der Vernehmung eines Zeugen begonnen werden.