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Terminankündigung: Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen die VW AG

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 17. Januar 2022

Die Verhandlung über die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol gegen die Volkswagen AG findet am Dienstag, 22. Februar 2022 um 10:00 Uhr in Saal 141 in den Räumen des Landgerichts Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig statt (Az. 4 MK 1/20).

Mit der Musterfeststellungsklage verfolgt die Verbraucherzentrale Südtirol das vorrangige Ziel, für in Italien erfolgte Käufe von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit einem Motor der Baureihe EA189 zu klären, ob und unter welchen Bedingungen italienischen Verbraucher/innen gegen die Musterbeklagte Schadensersatzansprüche zustehen. Dabei ist durch den Senat auch die Frage zu beantworten, ob sich etwaige Ansprüche nach deutschem oder italienischem Recht richten.

Der bisherige Verfahrensgang, insbesondere die veröffentlichten Feststellungsziele, können auf der Seite des Bundesamtes für Justiz

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202008/KlagRE_8_2020_node.html

eingesehen werden.

Hinweis für die Pressevertreter:

Wegen der Corona-Pandemie ist das Platzangebot eingeschränkt. Um eine bestmögliche Organisation zu gewährleisten, werden Sie gebeten, spätestens bis Freitag, 21. Januar 2022 Ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Termin per E-Mail an
olgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de mitzuteilen.

Die Durchführung eines förmlichen Akkreditierungsverfahrens bleibt vorbehalten.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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