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Terminankündigung: Berufungsverhandlung im Schadensersatzprozess des im Göttinger Transplantationsprozess freigesprochenen Arztes gegen das Land Niedersachsen

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 16. September 2020

Die Berufungsverhandlung im Schadensersatzverfahren des im Göttinger Transplantationsprozess freigesprochenen Arztes findet am Montag, 5. Oktober 2020 um 11.00 Uhr in Saal 141 in den Räumen des Landgerichts Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig statt (Az. 11 U 149/19).

In dem Verfahren geht es um die Schadensersatzklage eines Arztes, der im Rahmen des Göttinger Transplantationsprozesses angeklagt war und ca. 11 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, bevor der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000,- EUR außer Vollzug gesetzt wurde. Der Arzt war im Strafprozess freigesprochen worden und klagt nun gegen das Land Niedersachsen auf Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR. Er begründet seine Forderung damit, dass er wegen der Untersuchungshaft eine zugesagte Stelle in einem Krankenhaus in Jordanien mit einem monatlichen Gehalt von 50.000 USD nicht habe antreten können. Darüber hinaus habe er durch die Finanzierung der Kaution einen Zinsschaden erlitten. Das Land hat dem Arzt lediglich eine Entschädigung in Höhe von 8.500 EUR gezahlt und lehnt weitere Forderungen ab. Insbesondere wird von Seiten des Landes bestritten, dass der Kläger tatsächlich in dem Krankenhaus angestellt worden wäre und ein derart hohes Gehalt bezogen hätte.

Nach einer Beweisaufnahme hat das Landgericht Braunschweig dem Kläger mit Urteil vom 13.09.2019 (Az. 7 O 3677/18) im Wesentlichen Recht gegeben und das Land Niedersachsen zur Zahlung von 1.167.899,19 EUR verurteilt. Hiergegen hat das Land Berufung eingelegt, die der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig nun am oben genannten Termin mündlich verhandeln wird.

Wegen der Corona-Pandemie ist das Platzangebot eingeschränkt. Um eine bestmögliche Organisation zu gewährleisten, werden Sie dringend gebeten, bis Freitag, 18. September 2020 mitzuteilen, ob Sie kommen möchten. Hilfreich wäre es zudem, wenn Sie sich mit Ihren Kolleg*innen möglichst im Vorfeld einigen, ob von einer Pool-Lösung Gebrauch gemacht werden kann. Bitte beachten Sie, dass ggf. noch ein Akkreditierungsverfahren notwendig werden könnte, falls die Anzahl der angekündigten Medienvertreter das Platzangebot stark übersteigt. Dazu erhalten Sie eine gesonderte Nachricht.

Bereits jetzt wird auf die sitzungspolizeiliche Verfügung der Vorsitzenden des 11. Zivilsenats hingewiesen:

1. Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln

Das Telefonieren sowie Ton- und Bildaufnahmen, soweit sie nicht gemäß Ziffer 2. zulässig sind, ist nicht erlaubt. Twittern und das sonstige Versenden von Nachrichten, das digitale Abrufen von Daten sowie die Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind lediglich für Medienvertreter gestattet. Diese dürfen auch Laptops und Tablets nutzen, sofern die Vorrichtungen für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen abgeschaltet sind.

2. Ton-, Film- und Fotoaufnahmen

Das Herstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal ist nur den durch eine vorher erteilte Genehmigung zugelassenen Fernseh- und Fotografenteams ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis zum Einzug des Senats und der Aufforderung der Vorsitzenden zum Einstellen der Aufnahmen gestattet. Danach müssen die für die Film- und Fotoaufnahmen verwendeten Gerätschaften aus dem Saal gebracht werden. Im Sitzungssaal sind auch während der Verhandlungspausen Film-, Fotoaufnahmen oder Tonaufnahmen sowie die Durchführung von Interviews nicht gestattet. Hierfür ist der unmittelbare Bereich vor dem Sitzungssaal zu nutzen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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