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Terminankündigung: Berufungsverhandlung im „Burgpassagenprozess“

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 6. November 2020

Die Berufungsverhandlung im „Burgpassagenprozess“ (Az. 8 U 11/20) findet

am Dienstag, 10. November 2020 um 13.30 Uhr in Raum 106 in den Räumen des Landgerichts Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig statt.

In dem Verfahren geht es um die Klage der Betreiberin eines Ladengeschäfts zum Verkauf von Kaffee in dem Einkaufszentrum der Burgpassage in Braunschweig. Sie wendet sich gegen den geplanten Abriss und die Sperrung des Durchgangs der Burgpassage, die nach den Plänen der Beklagten in eine nach oben offene Gasse umgewandelt werden soll.

Mit Urteil vom 19.12.2019 hat das Landgericht Braunschweig der Klage der Betreiberin des Ladengeschäfts weitgehend stattgegeben und Abrissarbeiten am Einkaufszentrum sowie die Sperrung des Durchgangs der Burgpassage bis zum Ablauf des Mietverhältnisses am 31.03.2023 untersagt (Az des Landgerichts Braunschweig: 22 O 3485/18, siehe auch Pressemitteilung des Landgerichts vom 19.12.2019).

Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, dass vom Mietvertrag umfasst sei, dass das Einkaufszentrum während der vertraglich vorgesehenen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet und frei zugänglich sei.

Hiergegen hat die Beklagte Berufung eingelegt, die der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig nun am oben genannten Termin mündlich verhandeln wird.

Hinweis:

Wegen der Corona-Pandemie ist das Platzangebot eingeschränkt. Um eine bestmögliche Organisation zu gewährleisten, werden Sie gebeten mitzuteilen, wenn Sie kommen möchten.

Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen im Gebäude nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung können Sie bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Braunschweig beantragen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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