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Rechtsanwalt bleibt in Untersuchungshaft - Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Untersuchungshaft hat keinen Erfolg

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 20. Februar 2024

Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat heute entschieden, dass der Angeklagte, ein 65-jähriger Rechtsanwalt aus Göttingen, in Untersuchungshaft zu verbleiben hat (1 Ws 27/24). Ihm wird vorgeworfen, Gelder der Gesellschaft „Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG“ veruntreut zu haben.

Das Landgericht Göttingen hatte zuvor mit Eröffnung des Hauptverfahrens die gegen den Angeklagten bereits angeordnete und vollstreckte Untersuchungshaft aufrechterhalten. Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Entscheidung der Haftfortdauer hat das Oberlandesgericht Braunschweig heute zurückgewiesen. Der Angeklagte sei weiterhin dringend verdächtig, die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen zu haben. Ferner lägen aus Sicht des Senats Gründe für eine Fluchtgefahr vor.

Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten hat vor dem Landgericht Göttingen bereits am 31. Januar 2024 begonnen (Aktenzeichen 5 KLs 18/23).


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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