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Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW AG und Porsche SE – Fortsetzung der Beweisaufnahme am 22. November 2023


OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 17. November 2023

Der Senat hat den am 21. November 2023 anberaumten Termin in dem Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) aufgehoben, da der geladene Zeuge verhindert ist.

Die Beweisaufnahme wird nunmehr am 22. November 2023 um 10:00 Uhr in der Stadthalle in Braunschweig fortgesetzt.

Bekanntgabe der Termine:

Die zukünftigen Termine werden regelmäßig im Bundesanzeiger, nunmehr aber auch auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig unter dem Navigationspunkt „Aktuelles“ unter „Kapitalanleger-Musterverfahren 3 Kap 1/16“ bekannt gegeben. Da es im Hinblick auf die Vielzahl der zu ladenden Zeuginnen und Zeugen zu Verschiebungen kommen kann, werden die Informationen auf der Homepage regelmäßig aktualisiert. Eine gesonderte Pressemitteilung wird dazu nicht erfolgen.

Hintergrundinformationen:

Seit Ende 2015 sind bei dem Landgericht Braunschweig zahlreiche gleichgelagerte Klagen und Musterverfahrensanträge gegen die Volkswagen AG wegen Ansprüchen aufgrund unterlassener Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal eingegangen. Zur Aufklärung der tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen hat der 5. Zivilsenat des Landgerichts Braunschweig in einem Vorlagebeschluss vom 5. August 2016 (5 OH 62/16) fast 200 Feststellungsziele formuliert und diese dem Oberlandesgericht Braunschweig zur Entscheidung vorgelegt.

Infolge dieses Vorlagebeschlusses leitete das Oberlandesgericht das hiesige Kaptalanleger-Musterverfahren 3 Kap 1/16 ein. Die zu klärenden tatsächlichen Feststellungen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzungen sowie relevante Rechtsfragen werden vom Oberlandesgericht Braunschweig nunmehr in diesem Verfahren mit bindender Wirkung für alle ausgesetzten Anlegerklagen durch einen Musterentscheid entschieden. Die beim Landgericht anhängigen Verfahren sind im Hinblick auf das Musterverfahren beim Oberlandesgericht teilweise ausgesetzt worden.

Nachfolgend hat der 3. Zivilsenat die Deka Investment GmbH als Musterklägerin bestimmt. Sie ist damit ebenso wie die Volkswagen AG und die Klägerinnen und Kläger der ausgesetzten Verfahren, die sog. Beigeladenen, Beteiligte des Kapitalanleger -Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht. Nachdem das Landgericht Braunschweig Mitte 2018 Verfahren auch gegen die Porsche Automobil Holding SE im Hinblick auf das hiesige Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt hatte, ist auch die Porsche Automobil Holding SE kraft Gesetzes weitere Musterbeklagte in diesem Verfahren.

Am 10. September 2018 hat die mündliche Verhandlung unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig Dr. Christian Jäde in der Stadthalle in Braunschweig begonnen. Für die Beteiligten des Prozesses, also Musterparteien und Beigeladene, waren insgesamt rund 60 Personen erschienen. Der Auftaktveranstaltung folgten zahlreiche Verhandlungstermine, in denen die einzelnen Feststellungsziele sowie rechtliche Aspekte und Fragestellungen erörtert wurden. Die Beteiligten reichten dazu etliche Privatgutachten ein. Daneben beschäftigte sich der Senat mit zahlreichen Erweiterungsanträgen betreffend die Feststellungsziele.

Zwischenzeitlich hat der Senat mit Teil-Musterentscheid vom 12. August 2019 über die örtliche Zuständigkeit der Ausgangsgerichte entschieden. Der Musterentscheid ist anschließend vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.

Mit Beschluss vom 18. November 2021 hat der 3. Zivilsenat in einem 30-seitigen Beschluss wesentliche Hinweise für den weiteren Verfahrensablauf gegeben. Der Senat hat sich dabei zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen positioniert. Er hat ferner den Erlass eines Beweisbeschlusses zu der Frage in Aussicht gestellt, ob und zu welchem Zeitpunkt Kenntnis auf der Vorstandsebene der VW AG von der Entscheidung zum Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen für den US-amerikanischen Markt bestand. Im Anschluss haben die Beteiligten sich sowohl schriftlich als auch in der mündlichen Verhandlung intensiv mit den Fragen auseinandergesetzt, ob und in welchem Umfang es einer Beweisaufnahme bedarf, und wie sie im Einzelnen gestaltet werden sollte.

Am 7. Juli 2023 hat der 3. Zivilsenat einen 69-seitigen Beweisbeschluss bekannt gegeben. Insgesamt wirft der Beschluss 85 Beweisfragen auf. Diese betreffen vor allem die gegensätzlichen Behauptungen der Beteiligten zur Kenntnis der Mitglieder des Vorstands oder anderer Ad-hoc-Verantwortlicher der VW AG vom Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung vor Mitte 2015. 86 Zeuginnen und Zeugen und eine Vielzahl von Dokumenten, die von den Beteiligten vorzulegen sind oder von dritter Seite angefordert werden, sollen Aufschluss darüber geben, was sich im Einzelnen zugetragen hat, und wie die Abläufe zu bewerten sind.

Im September 2023 hat die Beweisaufnahme begonnen. Zunächst hat der Senat bei einzelnen Zeugen über das Bestehen von Zeugnisverweigerungsrechten verhandelt und zum Teil durch Zwischenurteile entschieden. Anschließend hat er mit der Vernehmung von Zeugen begonnen.

Weitere Zahlen:

Derzeit sind bei dem Landgericht Braunschweig über 1.950 Verfahren von insgesamt fast 3.400 Klägerinnen und Klägern im Hinblick auf das Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt. Die geltend gemachten Schadenssummen der ausgesetzten Verfahren betragen insgesamt über 4,3 Milliarden Euro.

Darüber hinaus sind weitere Verfahren beim Landgericht Braunschweig anhängig, über deren Aussetzung noch nicht oder nur teilweise entschieden worden ist.




Bild der Mitglieder des 3. Zivilsenats   Bildrechte: OLG Braunschweig
Mitglieder des 3. Zivilsenats

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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