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Erinnerung an die Akkreditierungsfrist für die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG, 19. August 2019

Wir möchten alle Medienvertreter an die Akkreditierungsfrist für die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG erinnern:

Akkreditierungsgesuche für die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die Volkswagen AG (Az. 4 MK 1/18) können ausschließlich in der Zeit von Montag, 02. September 2019, 13:00 Uhr bis Mittwoch, 04. September 2019, 13:00 Uhr übersandt werden. Das Gesuch ist als E-Mail an olgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de mit dem ausgefüllten Akkreditierungsformular als Anhang zu übersenden. Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist sowie an andere E-Mail-Adressen, Faxanschlüsse oder auf anderem Wege beim Oberlandesgericht Braunschweig eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Das Akkreditierungsformular übersenden wir Ihnen als Anhang zu dieser E-Mail. Sie erhalten es auch auf unserer Homepage (www.olg-braunschweig.de; Menüpunkt Aktuelles/Presseinformationen).

Hinsichtlich der Einzelheiten des Akkreditierungsverfahrens wird auf die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 4. Zivilsenats vom 13.05.2019 Bezug genommen, die in Auszügen – soweit die Presse betroffen ist – ebenfalls als Anhang übersandt wird und auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig veröffentlicht ist. Diese hatten wir bereits in der Pressemitteilung vom 14.05.2019 näher vorgestellt.

Die mündliche Verhandlung vor dem 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die Volkswagen AG (Az. 4 MK 1/18) beginnt

am Montag, 30. September 2019 um 10:00 Uhr

im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig.

Bitten beachten Sie, dass nach Ende der Verhandlung voraussichtlich keine Möglichkeit für Medienvertreter besteht, länger in den Räumen der Stadthalle zu verbleiben.

Worum geht es in dem Verfahren?

Am 1. November 2018 hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. gegen die Volkswagen AG eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Mit dieser sollen Grundlagen für Schadensersatzansprüche geklärt werden, die Verbrauchern gegen die Volkswagen AG zustehen könnten. Es geht dabei um die Fahrzeuge der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA189 mit einer sogenannten Abschalt­ein­rich­tung verbaut haben. Auch die Fragen, die den Umfang etwaiger Schadensersatzansprüche betreffen, sollen mit der Klage beantwortet werden. Dabei geht es nicht um konkrete Schadensersatzansprüche einzelner Verbraucher, sondern um die Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Schadensersatzansprüche allgemein (sog. Feststellungsziele). Diese Feststellungsziele sowie wichtige Hinweise des Gerichts sind im Klageregister öffentlich bekannt gemacht (www.bundesjustizamt.de).

Damit das Ergebnis der Musterfeststellungsklage für die Verbraucher bindend ist, müssen diese Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Derzeit haben rund 430.000 Verbraucher Ansprüche im Hinblick auf dieses Verfahren angemeldet.

Das besondere Verfahren der Musterfeststellungklage vor dem Oberlandesgericht läuft ähnlich wie ein erstinstanzliches Zivilverfahren ab und endet mit einem Musterfeststellungsurteil, das ebenfalls im Klageregister öffentlich bekannt gemacht wird. Die Parteien des Verfahrens können auch einen Vergleich schließen, der auch für die angemeldeten Verbraucher wirkt, sofern diese nicht ihren Austritt aus dem Vergleich erklären und insgesamt weniger als 30 Prozent der angemeldeten Verbraucher austreten.

Die Verhandlung findet in der Stadthalle Braunschweig statt, damit ein ausreichendes Platzangebot für die Presse und die Öffentlichkeit gewährleistet ist.

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