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Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug - Fachtagung des Oberlandesgerichts am 24. und 25. Mai 2023 in Göttingen


OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 26. Mai 2023

Bei ausländischen Staatsangehörigen genügt es für eine Heirat in Deutschland nicht, dass sie beim Standesamt ihren Ausweis, ihre Geburtsurkunde oder Scheidungsdokumente vorlegen. Sie benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies belegt, dass der Eheschließung nach dem Recht ihres Heimatlandes kein Ehehindernis entgegensteht, d.h. dass sie beispielsweise das erforderliche Alter erreicht haben und nicht bereits verheiratet sind.

Es gibt jedoch Staaten, die ihren Staatsangehörigen ein solches Zeugnis grundsätzlich nicht ausstellen oder aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen oder fehlenden Strukturen daran gehindert sind. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zu beantragen. Der Präsident hat dann zu prüfen, ob der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht des Heimatstaates ein Hindernis entgegensteht. Dieses Verfahren ist oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Zum einen gelingt es den ausländischen Staatsangehörigen häufig nicht, die erforderlichen Urkunden vorzulegen. Zum anderen müssen sich die zuständigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger detailliert mit ausländischen Rechtsordnungen beschäftigen und auch die Echtheit von ausländischen Urkunden bewerten.

Zu vielen der damit einhergehenden Fragen, aber auch zu Themen betreffend die Anerkennung von ausländischen Scheidungen, haben sich die 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung „Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug“ ausgetauscht, zu der das Oberlandesgericht Braunschweig alle Oberlandesgerichte der Bundesrepublik nach Göttingen eingeladen hatte.

Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Dr. Christian Jäde eröffnete die Tagung am 24. Mai 2023 und würdigte die Arbeit der an diesen Verfahren Beteiligten: „Sie sind in diesen Verfahren immer wieder mit rechtlichen und tatsächlichen Fragen, aber auch mit menschlichen Schicksalen konfrontiert. Obwohl ihre Tätigkeit in der Öffentlichkeit vielfach nicht wahrgenommen wird, leisten sie einen großen Beitrag für den Rechtsstaat und tragen oft eine große Verantwortung für die einzelnen Menschen.“

Den ersten Tag nutzten die Teilnehmenden vor allem für einen fachlichen Erfahrungsaustausch. Im Fokus standen hier unter anderem die Schwierigkeiten antragstellender Personen bei der Beschaffung von Urkunden infolge der Situation in ihrem Herkunftsstaat, wie etwa afghanischer Staatangehöriger infolge der Machtübernahme durch die Taliban oder ukrainischer und auch regimekritischer russischer Staatsangehöriger aufgrund des dortigen Krieges. Darüber hinaus erörterten die Teilnehmenden eine Vielzahl aktueller Themen und praktischer Fragestellungen, wie etwa Möglichkeiten zur Anhörung und Ermittlung von Personen, deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist, über Social Media.

Am nächsten Tag folgte ein Fachvortrag des Sachverständigen für Urkundenuntersuchungen Ralph Schwamborn vom Landeskriminalamt Niedersachsen zu dem Thema „Erkennbarkeit von echten und unechten ausländischen Urkunden“. Der Kriminalhauptkommissar erläuterte den Teilnehmenden anschaulich, an welchen Merkmalen ge- bzw. verfälschte ausländische Urkunden erkannt werden können und zeigte die Möglichkeiten und Grenzen sachverständiger Urkundenuntersuchungen auf.

Anschließend setzten die Teilnehmenden ihren fachlichen Austausch fort.

Insgesamt hat an diesen zwei Tagen ein lebhafter und fachlich gewinnbringender Austausch über die Grenzen der einzelnen Bezirke hinaus zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden.

Foto der Teilnehmer der Tagung in Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug   Bildrechte: OLG Braunschweig
Teilnehmer der Tagung in Eheangelegenheiten mit Auslandsbezug

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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