Beweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche verkündet
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 7. Juli 2023
Am heutigen Tage hat der 3. Zivilsenat bekannt gegeben, im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) eine Beweisaufnahme durchzuführen.
Der 69-seitige Beweisbeschluss, zu dem der Senat die Beteiligten in dem letzten Termin am 23. Mai 2023 angehört hatte, lässt eine umfangreiche Beweisaufnahme erwarten. Insgesamt wirft der Beschluss 85 Beweisfragen auf. Diese betreffen vor allem die gegensätzlichen Behauptungen der Beteiligten zur Kenntnis der Mitglieder des Vorstands oder anderer Ad-hoc-Verantwortlicher der VW AG vom Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung vor Mitte 2015.
86 Zeuginnen und Zeugen und eine Vielzahl von Dokumenten, die von den Beteiligten vorzulegen sind oder von dritter Seite angefordert werden, sollen Aufschluss darüber geben, was sich im Einzelnen zugetragen hat, und wie die Abläufe zu bewerten sind.
Eine anonymisierte Fassung des Beweisbeschlusses wird kurzfristig im Klageregister des Bundesanzeigers bekannt gemacht werden.
Die Beweisaufnahme soll im September beginnen.