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Akkreditierungsverfahren: Musterfeststellungsklage Verbraucherzentrale Südtirol gegen VW AG

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 26. Januar 2022

Wie bereits mit der Pressemitteilung Nr. 3/22 vom 17.01.2022 angekündigt, findet der Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Südtirol gegen die Volkswagen AG (Az. 4 MK 1/20) vor dem 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig am Dienstag, den 22. Februar 2022 um 10.00 Uhr in Saal 141 des Landgerichts Braunschweig statt.


Akkreditierungsverfahren
Der Vorsitzende des 4. Zivilsenats hat eine Sitzungsverfügung erlassen, die unter Ziff. 4.1. das Akkreditierungsverfahren regelt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Anordnung Bezug genommen, die auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig unter dem Menüpunkt „Aktuelles/Akkreditierungsverfahren Musterfeststellungsklage“ veröffentlicht ist.

Die Akkreditierungsfrist beginnt am Donnerstag, den 27. Januar 2022 um 12.00 Uhr und endet am Mittwoch, den 2. Februar 2022 um 12:00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Für das Akkreditierungsgesuch ist das auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig unter dem Menüpunkt „Aktuelles/Akkreditierungsverfahren Musterfeststellungsklage“ bereitgestellte Formular zu benutzen. Dieses muss vollständig ausgefüllt sein. Im Formular ist auch anzugeben, für welches der ausgeschriebenen Kontingente eine Akkreditierung erfolgen soll. Jedes Presse-/ Medienunternehmen bzw. jede/r freie Journalist/in kann sich nur für eines der Kontingente bewerben und muss mindestens eine natürliche Person benennen, die für das Medium tätig werden soll.

Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse olgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de zu richten.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per E-Mail oder an andere Mailadressen der Justiz sowie ohne Verwendung dieses Formulars oder unter Verwendung eines unvollständig ausgefüllten Formulars übersandt werden, werden nicht berücksichtigt.

Es stehen für die Presse insgesamt 12 Sitzplätze zur Verfügung. Gehen innerhalb des Akkreditierungszeitraumes mehr wirksame Gesuche ein als insgesamt Sitzplätze für Medienvertreter/innen vorhanden sind, werden die Sitzplätze zwischen den wirksamen Gesuchen für einzelne Medienkontingente gesondert nach dem Losverfahren vergeben. Die einzelnen Medienkontingente und die dafür jeweils zur Verfügung stehenden Sitzplätze können der Sitzungsverfügung entnommen werden.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie zwei Fotograf/inn/en zugelassen. Die Bewerbung um die Zulassung erfolgt ebenfalls mit dem Akkreditierungsantrag. Für den Fall, dass sich mehr als zwei Fernsehteams bzw. zwei Fotograf/inn/en um die Zulassung bewerben sollten, wird eine Poolbildung angeordnet. Die Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft ist mit dem Antrag auf Akkreditierung zu erklären.

Es wird um Beachtung der weiteren Anordnungen in der Sitzungsverfügung u.a. betreffend die Corona-Schutzmaßnahmen und die Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln gebeten.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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