Fußball-Krawall Mai 2013 - Oberlandesgericht Braunschweig verwirft Revision des Angeklagten H.
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OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 16.03.2015
Fußball-Krawall im Mai 2013 in der Braunschweiger Innenstadt - Ober-landesgericht Braunschweig verwirft die Revision des Angeklagten H.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat die Revision des Angeklagten H., der wegen seiner Beteiligung an den schweren Ausschreitungen am Rande der Eintracht-Aufstiegsfeier an der Neuen Straße im Mai 2013 vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten ohne Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war, als unbegründet verworfen.
Der zum Tatzeitpunkt 29-jährige H. war erstinstanzlich im Mai 2014 vom Amtsgericht Braunschweig wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zu Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die jeweils auf das Strafmaß beschränkt wurde. Das Landgericht Braunschweig erkannte im Oktober 2014 auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung des Angeklagten auf ein Jahr und fünf Monate lautete. Dabei ist das Landgericht davon ausgegangen, dass bei dem einschlägig vorbestraften und unter mehrfacher Bewährung stehenden H. keine besonderen Umstände vorlägen, die eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigten.
Die vom Angeklagten H. hiergegen eingelegte Revision blieb ohne Erfolg. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig folgte dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und verwarf die Revision ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss vom 11. März 2015. Damit ist die Verurteilung H’s. rechtskräftig
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Andrea Dr. Tietze
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