Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 19. September 2023
Wie bereits zuvor angekündigt hat der 3. Zivilsenat mit der konkreten Vorbereitung der Beweisaufnahme in dem Kapitalanleger-Musterverfahren (3 Kap 1/16) begonnen. Insgesamt sieben der bisher geladenen Zeugen haben sich auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Die Musterklägerin und die Musterbeklagten sind dem entgegengetreten.
Im Rahmen eines Zwischenstreits hat der Senat heute in Bezug auf fünf Zeugen, darunter auch Rupert Stadler, die Voraussetzungen und Grenzen eines umfassenden Zeugnisverweigerungsrechts mit den Beteiligten erörtert. Zwar besteht grundsätzlich eine Pflicht, sich als Zeugin oder Zeuge an den Prozessen anderer zu beteiligen und wahrheitsgemäß auszusagen. Jedoch lässt das Gesetz davon Ausnahmen zu: So stellte sich heute die Frage, welche Auswirkungen bereits anhängige Strafverfahren oder deren mögliche Einleitung auf die Zeugenpflicht haben.
Die Beteiligten einigten sich abschließend darauf, die Entscheidung über ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht von Stadler zunächst im Hinblick auf ein anhängiges Revisionsverfahren zurückzustellen. Hinsichtlich der weiteren Zeugen soll ein Zwischenurteil ergehen.
Der Zwischenstreit hindert den Senat nicht, die Beweisaufnahme zu beginnen. Entsprechend wird der Senat morgen den ersten Zeugen vernehmen.
Die Beweisaufnahme soll anschließend am 10. und 11. Oktober 2023 fortgesetzt werden.
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