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13. Verhandlungstag im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG – 29. Juni 2022

Am heutigen Tage fand der 13. Verhandlungstag im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor dem Oberlandesgericht Braunschweig statt.

Der Senat hatte sich mit Beschluss vom 18. November 2021 zu einigen zentralen Fragestellungen positioniert und den Erlass eines Beweisbeschlusses zu der Frage in Aussicht gestellt, ob und zu welchem Zeitpunkt Kenntnis auf der Vorstandsebene der VW AG von der Entscheidung zum Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen für den US-amerikanischen Markt bestand (dazu Pressemitteilung Nr. 24/2021 vom 18.11.2021). Die Beteiligten haben zu diesem Hinweis schriftlich umfangreich Stellung genommen und den heutigen Termin dazu genutzt, ihre Einwände, insbesondere gegen die geplante Beweisaufnahme nochmals vorzubringen. So vertreten die Musterklägerin sowie einige Beigeladene die Auffassung, dass die VW AG zu dem Kenntnisstand des Vorstandes bislang lediglich pauschal vorgetragen habe und damit bereits ihrer Darlegungspflicht nicht nachgekommen sei. Es fehlten Ausführungen zu den Ergebnissen ihrer internen Ermittlungen z. B. durch die Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sowie zu den Quellen ihres Vortrags. Zudem sprächen bereits zahlreiche Indizien für eine Kenntnis des Vorstandes, weshalb eine Beweisaufnahme entbehrlich sei. Die VW AG vertritt hingegen weiterhin die Auffassung, dass wegen der aus ihrer Sicht fehlenden objektiven Kursrelevanz bereits keine Ad-hoc-Mitteilungspflicht bestanden habe, weshalb es auf eine etwaige Kenntnis der Vorstandsmitglieder nicht ankomme.

Der Senat erörterte mit den Beteiligten die vorgenannten Einwände sowie weitere Fragen des Verschuldens. Dabei führten die Musterklägerin und die Beigeladenen aus, dass die VW AG nicht über ausreichende Organisationstrukturen verfügt habe, die die Information des Vorstandes durch die nachgeordneten Ebenen sichergestellt hätten. Die VW AG geht hingegen davon aus, dass die erforderlichen Strukturen vorhanden gewesen seien, die jedoch durch die beteiligten Mitarbeiter nachgeordneter Ebenen vorsätzlich umgangen worden seien.

Der Vorsitzende Dr. Jäde kündigte an, dass der Senat über die von den Beteiligten vertieft angesprochenen Themen erneut beraten und sich insbesondere mit der Frage der „Wissensorganisation“ auseinandersetzen werde, die durch den Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 in den Fokus gerückt sei. Anschließend werde der Senat einen weiteren Hinweis gegebenenfalls in Verbindung mit einem Beweisbeschluss erlassen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Rike Werner

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 4882460 oder 0172 4115087
Fax: +49(0)5141 5937-34921

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