Streit um „Riesen-Schneekugel“ im Zoo Hannover
Berufungsverhandlung vor dem OLG am 13. Juli 2007
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig wird sich am Freitag, den 13. Juli 2007 um 9.15 Uhr (Nebengebäude Münzstraße 17, Saal 202) in einer Berufungsverhandlung u.a. mit der Frage beschäftigen, ob die Aufstellung einer "Riesen-Schneekugel" im Hannoverschen Zoo wegen Verletzung eines Geschmacksmuster- bzw. Urheberrechts unzulässig war (Aktenzeichen 2 U 18/07).
Der beklagte Künstler ist seit 2003 Inhaber eines beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Geschmacksmusters für eine von ihm entwickelte "überdimensionale Schneekugel mit Luftschleuse". Die Klägerin, die den Zoo in Hannover betreibt, ließ Ende 2005 bei einer Ballonfabrik eine so genannte "Riesen-Schneekugel" bauen und anschließend auf dem Zoogelände in Hannover aufstellen. Dies nahm der Beklagte zum Anlass, die Klägerin wegen einer angeblichen Verletzung seines Geschmacksmusters abmahnen zu lassen. Die im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen diese Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt die Klägerin nunmehr ersetzt. Sie meint, die Abmahnung sei unberechtigt gewesen. Ihre "Riesen-Schneekugel" verstoße nicht gegen das Geschmacksmuster des Beklagten.
Das Landgericht (LG) Braunschweig hat die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Urteil vom 31. Januar 2007 ist dieser Pressemeldung zur näheren Information beigefügt. Mit ihrer Berufung will die Klägerin eine Korrektur dieser Entscheidung und die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von rund 1.800,00 € erreichen.
Artikel-Informationen
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