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OLG-Urteil im Streit um Kosten für die Sanierung von Luftschutzstollen in Salzgitter rechtskräftig

Bundesgerichtshof weist Revision der Stadt Salzgitter zurück


Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig im Streit um die Kostentragungspflicht für die Sanierung von Luftschutzstollen in Salzgitter (Aktenzeichen 8 U 47/04; vgl. die beigefügte Pressemeldung vom 16. Juni 2005) ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die von der Stadt Salzgitter eingelegte Revision gegen die OLG-Entscheidung zurückgewiesen.

Die BGH-Richter haben die vom OLG Braunschweig vertretene Auffassung, dass die vom Allgemeinen Kriegsfolgengesetz vorgegebene Frist zur Anmeldung der Ansprüche bereits spätestens am 31. Dezember 1959 abgelaufen sei, in vollem Umfang bestätigt (Aktenzeichen V ZR 144/05).

Presseinfo

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Kalde

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecher
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531/488-2472
Fax: 0531/488-2470

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